Stimmzettel

barriefreier Musterstimmzettel

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Erstmals werden die Wählerinnen und Wähler 2026 bei einer baden-württembergischen Landtagswahl zwei Stimmen haben. Da in jedem der 70 Wahlkreise andere Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel. Abgesehen von den individuellen, personenspezifischen Informationen zu den Kandidierenden im jeweiligen Wahlkreis, sind die Stimmzettel jedoch identisch.

Auf den Stimmzetteln werden zunächst die derzeit im Landtag vertretenen Parteien aufgeführt, die Reihenfolge orientiert sich am Wahlergebnis 2021 (Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD). Dann folgen die weiteren Parteien, ebenfalls in der Reihenfolge der Stimmenzahlen bei der vergangenen Landtagswahl. Dann folgen die Parteien, die erstmals zur Wahl zugelassen wurden, in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen. Zuletzt werden die Wahlvorschläge für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt.

Die Stimmzettel müssen in jedem Wahlkreis von gleicher Farbe und Beschaffenheit sein.

Änderungen der Wahlvorschläge sind nicht erlaubt. Es dürfen also keine Personen gestrichen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig. Dadurch wird der Stimmzettel ungültig.

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