Ministerpräsident und Staatsministerium
Winfried Kretschmann von Bündnis 90/Die Grünen ist aktueller Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Welche Aufgaben er hat und wie das Staatsministerium, sein Planungs- und Koordinierungsinstrument, strukturiert ist, erfahren Sie hier.
Wer ist aktueller Ministerpräsident?
Der derzeitige baden-württembergische Ministerpräsident ist Winfried Kretschmann. Der Landtag hat ihn am 12. Mai 2021 zum dritten Mal zum Regierungschef gewählt. Er ist der neunte Ministerpräsident in der Geschichte des 1952 gegründeten Südweststaats. Mit Ausnahme des ersten Regierungschefs Reinhold Maier (FDP) gehörten die bisherigen Ministerpräsidenten der CDU an. Kretschmann ist der erste Ministerpräsident, den die Grünen stellen.
Welche Aufgaben hat der Ministerpräsident?
Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg hat als Regierungschef eine starke Position. Diese basiert auf seinen verfassungsrechtlich verbrieften Kompetenzen:
- Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung;
- er führt den Vorsitz in der Regierung und leitet ihre Geschäfte;
- er vertritt das Land nach außen;
- er ernennt die Richterinnen und Richter sowie die Beamtinnen und Beamten des Landes;
- er übt das Gnadenrecht aus.
Zudem ist das starke Gewicht des Ministerpräsidenten in der Landespolitik auf die Landtagswahlen zurückzuführen, die zunehmend den Charakter einer Persönlichkeitswahl gewonnen haben und auch als Volksabstimmungen über seine Person und die von ihm vertretene Politik gelten können.
Was steht in der Verfassung zum Ministerpräsidenten?
Wie ist das Staatsministerium aufgebaut?
Das Staatsministerium ist das Ministerium des Ministerpräsidenten. Amtssitz ist die Villa Reitzenstein in Stuttgart. Das Staatsministerium ist das Planungs- und Koordinierungsinstrument des Ministerpräsidenten. Mit Hilfe dieser „Denkwerkstatt“ kann er konzeptionelle Vorgaben entwickeln und in die Ressorts einbringen. Zugleich kontrolliert das Staatsministerium die Einhaltung der Richtlinien, wie sie vom Ministerpräsidenten vorgegeben werden.
Die Behörde des Ministerpräsidenten wird vom Staatsminister als Chef der Staatskanzlei geleitet. Er vertritt den Regierungschef in Verwaltungsangelegenheiten. Verschiedene Abteilungen und Fachreferate des Staatsministeriums unterstützen die Arbeit des Ministerpräsidenten, des Staatsministers, der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, des Staatssekretärs für Medienpolitik und Bevollmächtigten des Landes beim Bund und des Staatssekretärs und Vertreters des Landes bei der EU. Rund 370 Beschäftigte arbeiten in folgenden Abteilungen:
- Abteilung I
Finanzpolitik und Haushalt; Personal; Organisation; Innenpolitik, Verfassung und Katastrophenschutz; Justiz und Recht; Normenkontrollrat - Abteilung II
Pressestelle der Landesregierung; Sprecher der Landesregierung; Landesmarketing; Online-Kommunikation - Abteilung III
Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Digitalisierung; Sozial und Gesundheit; Verkehr und Mobilität; Ländlicher Raum, Tourismus, Umwelt, Klima- und Energiewirtschaft; Wissenschaft und Kunst; Landesentwicklung und Wohnen; Innovationslabor - Abteilung IV
Grundsatz und Strategie; Regierungsplanung; Religionen, Migration und Integration; Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung; Bekämpfung von Antisemitismus; Bildung und Sport - Abteilung V
Internationales; Bundesangelegenheiten; Protokoll; Entwicklungszusammenarbeit; Medienpolitik - Abteilung VI
Europapolitik; Landesvertretung in Brüssel; Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums sind außerdem die Landesvertretungen in Berlin und Brüssel, der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg sowie die Führungsakademie Baden-Württemberg zugeordnet.
Organigramm des Staatsministeriums
Ministerpräsidenten seit 1952
Die Ministerpräsidenten seit 1952: Download als PDF aus der „Landeskunde Baden-Württemberg in einfacher Sprache”, Band 1, S. 37.
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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: April 2022