Wie es nach der Landtagswahl weitergeht
Wahlergebnis, Koalitionen, Konstituierung ...

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Nach dem Schließen der Wahllokale am 8. März 2026 um 18 Uhr ging es schon bald um die Frage, wen der neue Landtag zum Ministerpräsidenten oder zur Ministerpräsidentin wählt. Doch bis es so weit ist, sind noch ein paar Zwischenschritte nötig. Die Infos im Überblick:
Das passiert nach der Wahl am 8. März 2026
08.03.
2026
18 Uhr: Die Wahllokale haben geschlossen
Ab jetzt war keine Stimmabgabe mehr möglich. Die TV-Sender SWR/Das Erste sowie das ZDF haben um 18 Uhr erste Prognosen über den Wahlausgang veröffentlicht. Diese Prognosen basierten ausschließlich auf sogenannten Nachwahlbefragungen, weil zu diesem Zeitpunkt ja noch keine Stimmzettel ausgezählt waren.
08.03.
2026
Nach 18 Uhr: Die Stimmen wurden ausgezählt ...
In den hunderten Wahllokalen im Land zählten die Wahlvorstände und die Wahlhelfer:innen die per Urnen- und per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus. Die Auszählung ist öffentlich.
Das vorläufige Wahlergebnis meldeten die Wahlvorstände an die Kreiswahlleitung. Die wiederum zählte die Ergebnisse zusammen und übermittelte das vorläufige Wahlkreisergebnis an die Landeswahlleiterin.
08.03.
2026
... und die Wahlergebnisse nach und nach veröffentlicht
Auf der Grundlage der vorhandenen Wahlergebnisse rechneten die Wahlforschungsinstitute ihre Vorhersagen für den Wahlausgang hoch. Man nennt diese „Zwischenstände“ daher Hochrechnungen. Je mehr Stimmen ausgezählt sind, umso genauer werden die Hochrechnungen.
Auch hier auf dem Landtagswahlportal der LpB haben wir Sie aktuell über die Hochrechnungen und die Ergebnisse in den Wahlkreisen informiert.
Wer es ganz genau wissen will: Das Statistische Landesamt veröffentlichte die Ergebnisse für jeden einzelnen Wahlbezirk „live“ auf einer eigenen Sonderseite: wahlen.statistik-bw.de/ltw26.
09.03.
2026
Das vorläufige amtliche Endergebnis steht fest
Um 2.15 Uhr am Montagmorgen teilte die Landeswahlleiterin das vorläufige amtliche Endergebnis mit. Damit stand auch die Sitzverteilung im neuen Landtag mit Überhang- und Ausgleichsmandaten fest – und es war auch klar, welche Kandidierenden in der kommenden Legislatur im Landtag vertreten sind.
Ab
9.3.
Sondierungs- und Koalitionsgespräche beginnen
Höchstwahrscheinlich wird es in Baden-Württemberg wohl auch in Zukunft eine Regierungskoalition geben. Es ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass eine Partei die absolute Mehrheit der Landtagsmandate erzielt.
In den Tagen und Wochen nach der Wahl setzen sich diejenigen Parteien zusammen, die gemeinsam regieren könnten. In der Regel sondieren die Parteispitzen erst, ob es überhaupt ausreichend große Schnittmengen für eine Zusammenarbeit geben könnte. Diese Gespräche heißen daher Sondierungsgespräche. Sie dauern meist nur wenige Stunden.
Wenn die Sondierungsgespräche erfolgreich sind, gibt es Koalitionsverhandlungen. Hier setzen sich dann ganze Teams der beteiligten Parteien zusammen und legen gemeinsam die Ziele der Regierung fest. Am Ende der Verhandlungen steht in der Regel ein Koalitionsvertrag. Aber: Auch wenn er so heißt, ist der Koalitionsvertrag eine reine Absichtserklärung und kein rechtsverbindliches Dokument.
Ende
März
Der Landeswahlausschuss tagt
Voraussichtlich am 27. März tagt der Landeswahlausschuss und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Wahl fest. In der Regel weicht es aber nicht mehr nennenswert vom vorläufigen amtlichen Endergebnis ab.
An dem Tag, an dem das amtliche Endergebnis im Staatsanzeiger erscheint, beginnt eine neue Frist: Jetzt haben Wahlberechtigte, Parteien und weitere Akteure einen Monat lang Zeit, um die Wahl anzufechten. Wie eine solche Anfechtung genau abläuft, regelt das Landeswahlprüfungsgesetz (WahlPrG BW).
30.04.
2026
Ende der Wahlperiode
Mit diesem Tag endet die Wahlperiode des 17. Landtags. Allerdings sind – laut Sitzungsplan – für die Zeit nach der Landtagswahl ohnehin keine Landtagssitzungen mehr angesetzt.
12.05.
2026
Konstituierende Sitzung des 18. Landtags
Der neue Landtag kommt laut Sitzungsplan am 12. Mai um 11 Uhr zum ersten Mal zusammen. Theoretisch hätten die neuen Abgeordneten sogar noch ein bisschen länger Zeit: Die Landesverfassung regelt, dass der Landtag „spätestens am sechzehnten Tage nach Beginn der Wahlperiode“ zusammentreten soll.
Wichtigster Tagesordnungspunkt bei der konstituierenden Sitzung ist die Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten und ihrer bzw. seiner Stellvertreter:innen. Traditionell stellt die größte Landtagsfraktion die Präsidentin bzw. den Präsidenten. Die nächsten zwei Fraktionen stellen die Stellvertreter:innen. Die Zahl der Stellvertreter:innen ist aber nicht gesetzlich festgelegt.
Bis zu dieser Wahl führt der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin durch die Sitzung. Das ist der- oder diejenige Abgeordnete, der oder die am längsten Mitglied des Landtags ist.
Mit der konstituierenden Sitzung endet auch offiziell das Amt der bisherigen Landesregierung. Sie übt ihr Amt aber so lange weiter aus, bis die Nachfolgeregierung gewählt ist und übernimmt.
13.05.
2026
Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin
Für den Tag nach der konstituierenden Sitzung sieht der Sitzungsplan die Wahl und Vereidigung des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin vor. Voraussetzung ist natürlich, dass die entsprechende Person eine Parlamentsmehrheit hinter sich hat, dass also die Koalitionsgespräche zuvor erfolgreich waren.
Theoretisch könnte jeder Mensch zum Regierungsoberhaupt gewählt werden, der auch zum Abgeordneten gewählt werden kann und 35 Jahre alt oder älter ist. In der Praxis haben die Parteien natürlich schon zu Beginn des Wahlkampfs ihre Spitzenkandidierenden nominiert.
Der Landtag muss den Ministerpräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Wahl wählen. Das bedeutet: Angenommen es gäbe 120 Abgeordnete, dann bräuchte der Kandidat mindestens 61 Stimmen. Wenn nur 55 Abgeordnete für den Kandidaten stimmen, 50 dagegen und sich 15 enthalten, so wäre der Kandidat trotz relativer Mehrheit NICHT gewählt.
Anschließend benennt die gewählte Person die Ministerinnen und Minister. Diese muss der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestätigen.
Falls auch drei Monate nach Zusammentritt des Landtags keine neue Regierung gebildet wird, ist der Landtag aufgelöst.