Fraktionen
im Landtag von Baden-Württemberg

Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich zu einer Fraktion zusammen. Die Mindeststärke für die Bildung einer Landtagsfraktion ist in der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg mit sechs Abgeordneten angegeben. Äußerlich wird die Gliederung in Fraktionen in der Sitzordnung des Plenums sichtbar. Die Bezeichnung der Fraktionen bzw. Parteien als „rechts“ und „links“ entspricht traditionell der vom Platz des Landtagspräsidenten aus betrachteten Sitzordnung der Fraktionen im Plenarsaal.
Zentren politischer Initiative
In den Fraktionen formiert sich die politische Haltung der Abgeordneten einer Partei zu den aktuellen politischen Themen im Parlament. Ein großer Teil der politischen Initiativen für die Parlamentsarbeit kommt aus den Fraktionen. Die Fraktionen planen und steuern die Parlamentsarbeit. Außerdem haben die Fraktionen das Vorschlags- oder Benennungsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, etwa für die Besetzung der Landtagsausschüsse, für den Vorsitz in den Ausschüssen und für die Wahl der Landtagspräsidentin bzw. des -präsidenten und ihrer bzw. seiner Stellvertreter:innen.
Arbeitsteilung
Die politischen Fäden im Stuttgarter Landtag halten die Fraktionsvorsitzenden in der Hand. Innerhalb einer Fraktion teilen sich die Abgeordneten die Arbeit auf. In den Arbeitskreisen der Fraktionen wird die Detailarbeit zu verschiedenen Politikfeldern geleistet (z. B. Wirtschaft, Bildung, Landwirtschaft oder Finanzen).
Fraktionsgeschlossenheit und Fraktionsvorsitzende
Im Plenarsaal demonstrieren die Fraktionen in der Regel politische Geschlossenheit, indem sie einheitlich abstimmen. Ohne Zusammenhalt der Abgeordneten wird es für die Parteien schwer, politische Ziele im Parlament durchzusetzen. Die Regierung ist auf die Unterstützung der Regierungsfraktionen angewiesen.
Die Landesverfassung garantiert den Abgeordneten aber das Recht auf eine von der Fraktion abweichende Meinung und schützt damit grundsätzlich vor einem Fraktionszwang („freies Mandat“). Davon machen Abgeordnete aber nicht ohne reifliche Überlegung Gebrauch, denn Uneinigkeit nach außen beschädigt im Falle der Mehrheitsparteien vor allem die Regierung, aber auch die Fraktion selbst und deren Vorsitzende:n.
Schon aus persönlichem Interesse sind Abgeordnete also an einer einheitlichen Fraktionslinie interessiert. Doch das reicht nicht immer aus, um Meinungsverschiedenheiten zu überwinden. Hier kommen die Fraktionsvorsitzenden ins Spiel: Zu ihren zentralen Aufgaben gehört es, die Fraktionsgeschlossenheit herzustellen. Sie wollen sicherstellen, dass bei Abstimmungen eine einheitliche Fraktionsmeinung zum Tragen kommt. So ist bisweilen die Kunst des „sanften Zügels“ gefragt.
Die Fraktionsvorsitzenden vertreten außerdem die Interessen ihrer Fraktion gegenüber der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten, den anderen Fraktionen und der Landesregierung. Sie werden daher oft als die eigentlichen „Regisseur:innen des Landtags“ bezeichnet.
Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
In Artikel 27 (3) stellt die Landesverfassung klar: Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Fraktion.
Fraktionen des 18. Landtags

Im Landtag von Baden-Württemberg sind für die Wahlperiode von 2026 bis 2031 die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD und SPD vertreten.
Zu den Web-Auftritten:
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Juli 2026



