Wahlsystem

Wie funktioniert das Wahlsystem zur Landtagswahl?

Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen. Die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident hingegen wird von den Abgeordneten des neuen Landtags gewählt. 

Das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl haben alle Deutschen mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz im Land haben. EU-Bürgerinnen und -Bürger sind im Gegensatz zu Europawahlen und Kommunalwahlen bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt. 

Wie wähle ich?

Wahlsystem

Für die Wählerinnen und Wähler ist die alle fünf Jahre (bis 1996 alle vier Jahre) stattfindende Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis eine von den Parteien nominierte Person. Landeslisten – wie bei den  Bundestagswahlen – gibt es nicht.

So einfach die Wahl, so kompliziert ist die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien.

  • Einerseits bestimmt die wählende Person mit ihrer Stimme darüber, wer als Abgeordneter bzw. Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem sie ihre Stimme einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten einer Partei in ihrem Wahlkreis gibt.
  • Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt.

Stimmen für Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht.

Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jede Kandidatin und jeder Kandidat muss sich also in einem der 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen.

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Mandatsvergabe im Landtag

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mindestens 120 Abgeordnete. Diese werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahl im Land verteilt. Für jede Partei werden dazu die Stimmen addiert, die auf alle ihre Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber im ganzen Land entfallen sind.

Die den einzelnen Parteien danach zustehenden Sitze werden dann auf die vier Regierungsbezirke des Landes aufgeteilt, und zwar nach dem Verhältnis der Stimmenzahl, die die Bewerber innerhalb einer Partei in den einzelnen Regierungsbezirken erreicht haben. Dabei werden nur solche Parteien berücksichtigt, die auf Landesebene mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht haben (Fünfprozentklausel).

Anschließend muss ermittelt werden, welchen Kandidatinnen und Kandidaten die Sitze zufallen, die einer Partei in einem Regierungsbezirk zustehen:

Direktmandate:
70 Parlamentssitze gehen als Direktmandate („Erstmandate“) an die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den 70 Wahlkreisen Baden-Württembergs die meisten Stimmen erreicht haben.

Zweitmandate:
50 weitere Sitze sind sogenannte Zweitmandate. Sie gehen an die Kandidatinnen und -kandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Kandidatinnen und -kandidaten ihrer Partei innerhalb ihres Regierungsbezirks prozentual die meisten Stimmen erreicht haben.

Überhangmandate:
Es kann vorkommen, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erreicht hat, als ihr nach dem prozentualen Gesamtstimmenergebnis dort zustehen. Diese zusätzlichen Mandate bleiben ihr als sogenannte Überhangmandate erhalten.

Ausgleichsmandate:
Fallen in einem Regierungsbezirk Überhangmandate an, muss wiederum geprüft werden, ob die Sitzverteilung noch den Stimmenanteilen der Parteien entspricht, also proportional zu ihnen ist. Wenn eine Partei durch Überhangmandate überproportional viele Sitze erlangt, wird mit zusätzlichen Sitzen für die anderen Parteien entsprechend ausgeglichen (Ausgleichsmandate).

Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Mitgliederzahl des Landtags über die Zahl von 120 hinaus erhöhen. Der 16. Landtag (2016–2021) hat beispielsweise 143 Abgeordnete.

Sitzverteilung des Landtags

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Änderung des Landtagswahlgesetzes

Nach längerer Diskussion beschlossen CDU und FDP am 21. Februar 2006 eine Änderung des Landtagswahlgesetzes: Seit der Landtagswahl 2011 wird die Sitzverteilung nicht mehr nach Verfahren von d’Hondt ausgezählt, sondern nach dem von Sainte-Laguë/Schepers. Dieses Verfahren wird z. B. auch bei der Verteilung der Ausschusssitze im Bundestag angewendet. Eine Zweitstimme und eine Landesliste gibt es aber in Baden-Württemberg weiterhin nicht.

Durch das alte Auszählungsverfahren sahen sich vor allem die kleinen Parteien benachteiligt. So hätten beispielsweise die FDP und die Grünen bei der Landtagswahl 2001 jeweils einen Sitz mehr im Landtag bekommen, wäre schon damals nach Sainte-Laguë/Schepers ausgezählt worden.

 

Weiterführende Informationen

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Diskussion um Wahlrechtsreform

Eigentlich war nach der Landtagswahl im Jahr 2016 im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU eine Wahlrechtsreform vereinbart worden: „Damit der Landtag die baden-württembergische Gesellschaft künftig in ihrer ganzen Breite besser abbildet, werden wir ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste einführen“ (Quelle: Koalitionsvertrag). Ziel einer Reform des Wahlrechts war es insbesondere, dass künftig mehr Frauen im Landtag vertreten sein sollten.

Anfang 2018 machten die Grünen im Landtag einen entsprechenden Vorstoß. Unangetastet bleiben sollten die 70 Direktmandate, die an diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten gehen, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten. Beim Reformvorschlag der Grünen ging es um die Verteilung der 50 Zweitmandate. Sie gehen bisher an die Kandidatinnen und Kandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Partei innerhalb ihres Regierungsbezirks prozentual die meisten Stimmen erreicht haben. Die Idee der Partei war es, zumindest einen Teil dieser Zweitmandate über eine Liste zu vergeben, auf der Frauen weit vorne platziert werden könnten. „Das ist die Chance, neue Gesichter, mehr Diversität und damit frischen  Wind für den Landtag zur Wahl zu stellen — mit Menschen, die oftmals in den männlich dominierten Strukturen ihrer Kreisverbände wenig Chancen auf eine Nominierung haben“, so die Meinung der Grünen (Quelle: Statement zur Wahlrechtsreform der Grünen). Unterstützung erhielt die Partei unter anderem vom Landesfrauenrat und der Frauen Union der CDU (Quelle: Landesfrauenrat).

Doch die CDU-Landtagsfraktion lehnte den Vorschlag der Grünen Ende Januar 2018 einstimmig ab und löste damit eine Koalitionskrise aus. Auch nach monatelangen Verhandlungen konnten sich die Parteien auf keine Lösung einigen. Die CDU-Fraktion blieb bei ihrer Haltung, dass das Wahlrecht in seiner jetzigen Form das beste und damit keine Reform nötig sei. Ihre Argumentation: Das aktuelle Wahlsystem gewährleiste am besten eine enge Anbindung der Abgeordneten an die Wahlkreise und damit an die Bürgerinnen und Bürger. In einer Sitzung des Koalitionsausschusses im April 2018 blieb es bei den unvereinbaren Positionen, so dass eine Wahlrechtsreform bis heute nicht zustande kam (Quelle: Stuttgarter Zeitung).

Die Grünen sehen auch weiterhin die Notwendigkeit einer Modernisierung des baden-württembergischen Wahlrechts. In ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 spricht sich nun auch die CDU für eine Reform aus. Sie schlägt eine Weiterentwicklung des Wahlsystems in Richtung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossener Landesliste vor. Die AfD äußert sich in ihrem Wahlprogramm zu diesem Thema nicht. Die SPD hingegen fordert eine Reform hin zu einem paritätisch mit Männern und Frauen besetzten Landtag. Und auch die FDP will ein Zweistimmenwahlrecht, das Wählerinnen und Wählern eine differenziertere Stimmabgabe ermöglichen und mehr Frauen in den Landtag bringen soll.

Dossier: Frauen in den Länderparlamenten

Trotz aller Fortschritte sind Frauen in den Länderparlamenten weiterhin unterrepräsentiert. Zu den Schlusslichtern gehört Baden-Württemberg. Unser Dossier mit Hintergrundinformationen. Dossier

Reform des Wahlsystems?

Auch für den Landtag von Baden-Württemberg wird eine Reform des Wahlsystems angemahnt. Welche Perspektiven gibt es? In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Bürger & Staat“ 4/2020 erörtert Prof. Dr. Joachim Behnke den Lösungsvorschlag „BaWü-Plus“. Artikel

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Letzte Aktualisierung: Februar 2021, Internetredaktion der LpB BW

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