Sitzverteilung nach der Wahl
Aus Sicht der Wählerinnen und Wähler ist die Landtagswahl in Baden-Württemberg recht einfach. Sie haben nur eine Stimme zu vergeben. Wahlberechtigt ist, wer alle folgenden vier Kriterien erfüllt: Besitz der deutsche Staatsbürgerschaft, Vollendung des 18. Lebensjahres, (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg seit mindestens drei Monaten, keinen Ausschluss vom Wahlrecht durch einen Richterspruch.
Kompliziert wird es erst nach der Auszählung: Mindestens 120 Mandate sind in einer Mischung aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl zu verteilen. Hinzu kamen dann Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Sitzverteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Nicht berücksichtigt sind bei der folgenden Erklärung die Sonderbedingungen, die dann gelten, wenn ein Direktmandat an eine Einzelbewerberin oder einen Einzelbewerber geht bzw. an eine Parteibewerberin oder einen Parteibewerber, deren bzw. dessen Partei landesweit weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat. Dieser Fall ist in den letzten Landtagswahlen nicht aufgetreten.
Das Wahlrecht, das für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg maßgebend ist, verbindet Elemente der Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl (Art. 28 Landesverfassung). Die näheren Grundsätze sind im Landtagswahlgesetz enthalten.
Seit der Wahl am 27. März 2011 wird die Anzahl der Sitze im Landtag von Baden-Württemberg nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers berechnet.
Die Sitzverteilung Schritt für Schritt erklärt
Wie aus Stimmen Sitze werden, aus: Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg, P&U aktuell 20, S. 14 f. Grafik: Studio für Mediendesign, Christoph Lang, Rottenburg/N.
Reform des Wahlsystems?
Auch für den Landtag von Baden-Württemberg wird eine Reform des Wahlsystems angemahnt. Welche Perspektiven gibt es? In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Bürger & Staat“ 4/2020 erörtert Prof. Dr. Joachim Behnke den Lösungsvorschlag „BaWü-Plus“. Zum Artikel
Rückblick
Zusammenstellung der Sitze 2016
Zusammenstellung der Sitze 2016
Sitzverteilung nach den Ergebnissen der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016: Sitzverteilung im Landtag
- Erstmandate in den Regierungsbezirken und im Land, Sitzverteilung auf die Parteien im Land
- Sitzverteilung auf die Regierungsbezirke (CDU, Grüne, AfD, SPD, FDP)
- Verhältnisausgleich in den Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen
- Sitzverteilung auf die Wahlkreise in den Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen
- Zusammenstellung der Sitze in den Regierungsbezirken und im Land
Neue Wahlkreisaufteilung 2011
Neue Wahlkreisaufteilung 2011
Die Wahlkreisgröße spielte in der Vergangenheit eine wichtige Rolle, weil es in einem Wahlkreis mit vielen Stimmberechtigten leichter ist, eine hohe Anzahl an absoluten Stimmen zu erringen als in Wahlkreisen mit weniger Stimmberechtigten. Kandidatinnen und Kandidaten in den größeren Wahlkreisen haben so eine höhere Chance, ein Zweitmandat zu erringen. Die SPD-Spitzenkandidatin Ute Vogt verlor z.B. 2001 den Wahlkreis Pforzheim an Stefan Mappus (CDU). Weil der Wahlkreis klein ist, schaffte sie auch über die Zweitauszählung nicht den Einzug in den Landtag. Auch Justizminister Ulrich Goll verfehlte so 2001 ein Landtagsmandat.
Die neu festgelegte Wahlkreisgröße unterscheidet sich seit der Landtagswahl 2016 nur noch um plus beziehungsweise minus zehn bis 15 Prozent.
Service BW: Sitzverteilung
wahlrecht.de: Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë
Letzte Aktualisierung: Januar 2021, Internetredaktion der LpB BW