Landesregierung von Baden-Württemberg

Die Landesregierung (auch Kabinett oder Ministerrat genannt) setzt sich aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern zusammen. So ist es in Art. 45 Abs. 2 der Landesverfassung geregelt.

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Einfach erklärt: Landesregierung

Zur Landesregierung gehören der Ministerpräsident, die Minister und Ministerinnen, die Staatssekretäre und Staatsräte.

Die Regierung braucht die Mehrheit im Landtag. Sie kann nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten ihre Vorhaben und Gesetze umsetzen.

In Baden-Württemberg regierte lange Zeit die CDU mit absoluter Mehrheit – von 1972 bis 1992. Das hat sich jedoch geändert.

Seitdem gab es Koalitionsregierungen. Immer zwei Parteien haben sich zu einem Regierungsbündnis zusammengeschlossen. Die größere Partei stellt dabei den Ministerpräsidenten.

Im Koalitionsvertrag werden die politischen Ziele und Vorhaben der Regierungsparteien vereinbart.

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Zusammensetzung und Aufgaben

Neben dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern sind auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatsräte weitere Mitglieder der Landesregierung im Sinne der Landesverfassung. Diesen wird allerdings nur ein Stimmrecht zuteil, wenn ein entsprechender Beschluss des Landtags vorliegt. Auch gibt es die Möglichkeit, Ministern politische Staatssekretäre an die Seite zu stellen. Sie werden vom Ministerpräsidenten ernannt, sind in der Regel aber nicht Mitglieder der Landesregierung.

Auch wenn dem Landtag als der Volksvertretung in der Landesverfassung die zentrale Bedeutung der Legislative (Gesetzgebung) zukommt, so ist doch der Einfluss der Landesregierung auf die politische Gestaltung und Leitung des Landes bestimmend. Der Landtag ist seinerseits oft nicht in der Lage, das Übergewicht der Exekutive wettzumachen.

Mit den Ministerien und der Landesverwaltung steht der Landesregierung eine Infrastruktur zur Verfügung, die mit ihrem Fach- und Verwaltungswissen die Bedeutung des Landtags in der Verfassungswirklichkeit und politischen Praxis verringert hat. Die starke Position der Landesregierung birgt die Gefahr einer Schieflage in der Gewaltenteilung zugunsten der Exekutive.

Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt (Art. 46 Abs. 1 LV). Im Anschluss daran bestimmt der Ministerpräsident die Landesregierung: die Minister, Staatssekretäre und Staatsräte. Er bestellt außerdem seinen Stellvertreter (Art. 46 Abs. 2 LV).

Die Verteilung der Ministerämter auf die jeweilige Koalitionspartei wird in den Koalitionsverhandlungen festgelegt. Darüber hinaus wird der Ministerpräsident die Proporzverhältnisse innerhalb seiner Partei berücksichtigen und einen Ausgleich der innerparteilichen Machtverhältnisse anstreben.

Der Landtag muss die Regierung mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen bestätigen (Art. 46,3 LV). Wird die Regierung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Zusammentritt des neu gewählten Landtags gebildet und bestätigt, so ist der Landtag aufgelöst – ein Fall, der in der bisherigen Geschichte des Landes noch nicht eingetreten ist. Die Regierung und jedes ihrer Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären (Art. 47 und Art. 55,1 LV).

Will der Ministerpräsident nach Bestätigung der Landesregierung weitere Minister ernennen, braucht er dazu die Zustimmung des Landtags (Art. 46,4 LV). Der Landtag hat außerdem die Möglichkeit, mit einer Zweidrittelmehrheit den Ministerpräsidenten zu zwingen, ein Mitglied seiner Regierung zu entlassen (Art. 56 LV). Dem Ministerpräsidenten kann der Landtag nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum das Vertrauen entziehen, also wenn er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 54 LV). Allerdings bedarf der Antrag, einen Minister zu entlassen oder dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen, nur der Unterstützung durch ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder durch zwei Fraktionen.

Das Kabinett entscheidet über Gesetzesvorlagen und politische Grundsatzfragen sowie über bedeutende landespolitische Vorhaben und wichtige administrative und personelle Angelegenheiten. 

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Weitere Infos

Das Landesportal Baden-Württemberg informiert als offizielle Webseite der Landesregierung über das Land, seine Regierung und Landesorgane sowie über weitere Aspekte des politischen und gesellschaftlichen Lebens.

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: April 2022

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