Landtagswahl 2021

Am 14. März 2021 war es wieder so weit: In Baden-Württemberg fand die Landtagswahl statt. Die Wahlperiode des aktuellen 16. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2021. Davor muss der neue Landtag gewählt werden.

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Wahlaufruf

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Wissenswertes zur Landtagswahl

Was das Ergebnis bedeutet

Sitzverteilung im Landtag

Bei der Landtagswahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme. Mit dieser Stimme votieren sie für die Kandidatin bzw. den den Kandidaten einer Partei in ihrem Wahlkreis. Die Stimme wird zudem gezählt, um die Verteilung der Landtagssitze auf alle Parteien zu ermitteln. Stimmen für Kandidaten kleinerer Parteien, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen, gehen also nicht verloren.

Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat es schafft, im Wahlkreis die meisten Stimmen zu sammeln, ist sie bzw. er direkt gewählt – hat also ein Erstmandat (oder Direktmandat) errungen. Bei der Landtagswahl 2016 gelang dies 46 Kandidatinnen und Kandidaten der Grünen, 22 der CDU und zwei der AfD.

Die restlichen Mandate werden an die Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die innerhalb ihrer Partei und innerhalb der vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg prozentual die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind die sogenannte Zweitmandate. 2016 haben die Grünen ein Zweitmandat erhalten, die CDU 20, die AfD 21, die SPD 19 und die FDP 12.

Sitzverteilung

Die Abgeordneten des Landtags

Dem 16. Landtag von Baden-Württemberg, der am 13. März 2016 gewählt wurde, gehören 143 Abgeordnete an. Der neugewählte Landtag wird wohl im Mai 2021 das erste Mal zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Für den Landtag gilt weiterhin die Unvereinbarkeitsregelung von Amt und Mandat: Das bedeutet, dass (Ober-)Bürgermeister/-innen und Landrät/-innen ihr Amt aufgeben oder ruhen lassen müssen, wenn sie dem Landtag von Baden-Württemberg angehören. Diese Regelung gilt auch für Beamte und Richter.

Die Abgeordneten haben eine Vielzahl von Aufgaben: Sie wählen die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze, verabschieden den Landeshaushalt und kontrollieren die Regierung.

Zusammensetzung des Landtags und Aufgaben der Abgeordneten

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Fragen zur Wahl? Hier gibt es Antworten

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Jede Stimme zählt! Denn...

Landespolitik geht uns alle an. Viele politische Entscheidungen, die für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg relevant sind, werden im Landesparlament gefällt, nicht im Bundestag. So haben die Länder zum Beispiel die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Schul- und Bildungswesen, im kulturellen Bereich, im Gesundheitswesen, im Polizeiwesen und im Bereich Presse, Hörfunk und Fernsehen.

Das Landesparlament hat eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung und -verwaltung. Diese Aufgabe wird intensiv wahrgenommen. So zählt jede Stimme, sowohl die für die späteren Regierungsfraktionen als auch die für die spätere Opposition.

Die Landesregierung ist im Bundesrat vertreten. Sie übt hier eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung bzw. dem Bundestag aus. Die meisten wichtigen Bundesgesetze bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. Die Wahl der Landesregierung beeinflusst so also auch die Politik im Bund.

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Wahlen: Höhepunkt der Demokratie

Bei Wahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, also wählen zu gehen oder sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen. Durch die Wahl bekommen diese Personen auf Zeit (im Fall der Landtagswahl fünf Jahre) die Macht, Entscheidungen zu treffen. Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag kann neben dem Bewerber auch einen Ersatzbewerber enthalten. Sofern der Wahlvorschlag nicht von einer im Landtag vertretenen Partei stammt, muss er von mindestens 150 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises unterzeichnet sein. Wegen der besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie wurde diese Bestimmung für die Landtagswahl im März 2021 jedoch geändert. Bei dieser Wahl genügen 75 Stimmen pro Wahlkreis.

Wahlen gelten als der Höhepunkt einer Demokratie, an dem das Volk entscheidet, in welche Richtung die politischen Weichen gestellt werden, welche Mannschaft mit welchem Programm das Land in den nächsten Jahren regieren soll. Die Bedeutung von Wahlen für unsere Demokratie wird bereits durch unser Grundgesetz deutlich unterstrichen.

Aus Grundgesetz und Landesverfassung

Artikel 20 Grundgesetz [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Art. 20,2 ist deutlich als allgemeiner Grundsatz zu erkennen und bezieht sich deshalb auf alle Wahlen in der Bundesrepublik, also nicht nur auf Bundestagswahlen, sondern auch auf Wahlen auf Landes- und kommunaler Ebene. Auch die Verfassung des Landes Baden-Württemberg geht in Art. 25 fast wörtlich von denselben Grundsätzen aus. Wahlen sind also das zentrale politische Ereignis, bei dem die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk am sichtbarsten zum Ausdruck kommt. Eine lebendige Demokratie muss sich darum kümmern, dass die Wahlen Kristallisationspunkt und Ausdruck demokratischen Willens sein können.
 

Artikel 25 Landesverfassung Baden-Württemberg

(1) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Bedeutung von Landtagswahlen wird jedoch häufig unterschätzt. Ein weiterer wichtiger Artikel unseres Grundgesetzes macht dies deutlich:


Artikel 30 Grundgesetz [Hoheitsrechte der Länder]

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.

Die staatliche Gewalt liegt also, soweit nicht anders geregelt, grundsätzlich bei den Ländern, nicht beim Bund. Dieser Grundsatz eines starken Föderalismus in Deutschland ist einer der wichtigsten Gründe für die große Bedeutung der Länder und damit auch der Landtagswahlen.

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Wie ist Baden-Württemberg in Wahlkreise aufgeteilt?

Die Karte zeigt die Einteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl 2021. Zum PDF-Download

Die Einteilung der Wahlkreise wurde in der Geschichte Baden-Württembergs schon mehrfach geändert. Bei der ersten Landtagswahl 1952 war das Land noch in 74 Wahlkreise eingeteilt. Zur zweiten Wahl 1956 wurde die Zahl auf 70 reduziert. Diese Anzahl gilt bis heute. Die nächste große Änderung fand zur Landtagswahl 1976 statt, nachdem es zuvor eine große Kommunalreform gegeben hatte. 1992 wurde die Einteilung wieder verändert, da viele Wahlkreise deutlich über oder unter dem landesweiten Schnitt lagen. Weitere Veränderungen des Wahlkreiszuschnitts ergaben sich zuletzt aus den Änderungen des Landtagswahlgesetzes im Oktober 2019. Die beiden Gemeinden Hirrlingen und Starzach (bisher Wahlkreis 62 Tübingen) gehören nun zum Wahlkreis 63 Balingen.

Landtagswahlgesetz vom 22.10.2019

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Briefwahl

Aufgrund der Pandemie werden voraussichtlich einige Wählerinnen und Wähler nicht die Wahlräume aufsuchen, sondern der Möglichkeit gebrauch machen, per Briefwahl zu wählen. Wie das funktioniert, erklärt dieses Video: 

Weitere Fragen rund um das Wahlsystem zur Landtagswahl 2021 beantwortet diese Seite

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Letzte Aktualisierung: März 2021, Internetredaktion LpB BW.

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