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Die Landtagswahl in Baden-Württemberg

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Ich bin sehbehindert, woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?

Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehbehindert sind, können bei der Landtagswahl mit einer Schablone selbständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711/21060-0, gibt Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus. www.bsv-wuerttemberg.de

Landeswahlordnung § 35: Stimmabgabe behinderter Wähler: „(4) Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.“

Landtagswahlgesetz § 56: Wahlkosten: „(3) Das Land erstattet den Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, die durch die Herstellung und die Verteilung der Stimmzettelschablonen veranlassten notwendigen Ausgaben.“

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Ja, die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Bei Wahlen und Abstimmungen sind die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und ist die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Da es bei der Wahl im Wahllokal zu einer Vielzahl von Kontakten kommt, ist es erforderlich, entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Hinblick auf die Landtagswahl am 14. März 2021 ist es geboten, eine landesweite Regelung zu treffen. Dadurch wird eine Gleichbehandlung im ganzen Land sichergestellt.

Im Wahlgebäude besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (DIN EN 14683:2019-10) oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder des chinesischen Standards KN95, des nordamerikanischen Standards N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen nach Maßgabe der § 3 Absatz 2 Nummern 1 und 2. Im Übrigen sind die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und die Händedesinfektion vor Betreten des Wahlraums zum Schutz von Gesundheit und Leben des Einzelnen und der gesamten Bevölkerung vorgeschrieben. Die Einhaltung der vorgesehenen Infektionsschutzmaßnahmen ist für die Betroffenen zumutbar und die Wahrnehmung des Wahlrechts bleibt möglich.

Personen, die sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Gebäude aufhalten wollen, also zum Beispiel die Wahlhandlung oder die Auszählung der Stimmen beobachten wollen, müssen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben. Dies ist erforderlich, da sich diese Personen regelmäßig länger im Gebäude aufhalten als Wählerinnen und Wähler, die nur ihre Stimme abgeben wollen. Wenn eine dieser Personen aufgrund eines ärztlichen Attests oder eines sonstigen wichtigen Grunds keine Maske bzw. keinen Atemschutz tragen muss, so ist der Aufenthalt zum Schutz der übrigen anwesenden Personen zeitlich zu begrenzen. Die Festlegung der maximalen Zeitdauer von 15 Minuten orientiert sich an den Hinweisen zur Kontaktpersonennachverfolgung des Robert-Koch Instituts.

Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber zur Abgabe Ihrer Stimme mit!

Corona-Regelungen für die Landtagswahl

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Eine Verschiebung der Landtagswahl wegen der Pandemie wie in Thüringen wird es in Baden-Württemberg nicht geben.
In Baden-Württemberg endet die reguläre Wahlperiode am 30. April 2021. "Die Neuwahl muss folglich vor diesem Wahltermin stattfinden", teilte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch mit. Aufgrund der Vorschriften in der Landesverfassung wäre eine Verschiebung des Wahltermins "kaum möglich". Der Spielraum beschränkt sich allenfalls auf wenige Wochen, da laut Landesverfassung spätestens am 16. Tag nach Beginn der neuen Wahlperiode der neue Landtag zusammentreten muss, das ist der 16. Mai 2021. Eine Zweidrittelmehrheit zur Änderung der Landesverfassung gab es nicht.

Landesverfassung Artikel 30
(1) Die Wahlperiode des Landtags dauert fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Ablauf der Wahlperiode des alten Landtags, nach einer Auflösung des Landtags mit dem Tage der Neuwahl.
(2) Die Neuwahl muss vor Ablauf der Wahlperiode, im Falle der Auflösung des Landtags binnen sechzig Tagen stattfinden.
(3) Der Landtag tritt spätestens am sechzehnten Tage nach Beginn der Wahlperiode zusammen. Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten einberufen und geleitet.
(4) Der Landtag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident kann den Landtag früher einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder die Regierung es verlangt.

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Ich habe bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Könnte die Benachrichtigung noch kommen? Woher bekomme ich diese?

Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag, also bis zum 21. Februar 2021. Wahlberechtigte, die am Stichtag (31. Januar 2021) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigungskarte).

Haben Sie bis zum 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 22. bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Stellen Sie fest, dass Sie nicht aufgenommen wurden, müssen Sie möglichst umgehend einen Einspruch schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) einlegen.

Der schriftliche Einspruch sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Vorname und Name, Geburtsdatum und Unterschrift, Formulierung „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“. Daraufhin werden die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut geprüft.

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie spätestens am zehnten Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung oder einen Wahlschein, sofern Sie diesen beantragt haben. Ist Ihr Einspruch nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.

Wann sind Sie wahlberechtigt? Wenn sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von  Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

service-bw: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl)


Korrekturhinweis:
In einer früheren Version stand als Stichtag der 7. Februar 2021. Das war falsch, der Stichtag ist der 31.1.2021. Der Stichtag ist vom 35. auf den 42. Tag vor der Wahl vorverlegt worden (siehe auch § 11 Abs. 1 LWO).

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Wie viele Wahlkreise (Direktmandate) gibt es in den einzelnen Regierungsbezirken? 

In den vier Regierungsbezirken Baden-Württembergs gibt es folgende Anzahl an Wahlkreisen:
Stuttgart: 26
Karlsruhe: 19
Freiburg: 14
Tübingen: 11

Diese Aufteilung entspricht der Verteilung der baden-württembergischen Bevölkerung auf die vier Regierungsbezirke.

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Wie oft werden die Grenzen der Landtagswahlkreise neu festgelegt? 

Dafür gibt es zunächst keine feste Regel. Bei der ersten Landtagswahl 1952 wurde das Land in 74 Wahlkreise eingeteilt. Zur zweiten Wahl 1956 wurde die Zahl auf 70 reduziert. Diese Zahl gilt bis heute. Die nächste Umstrukturierung fand zur Landtagswahl 1976 statt, nachdem es eine Kommunalreform gegeben hatte. 1992 wurde die Einteilung erneut verändert, da viele Wahlkreise deutlich über oder unter dem landesweiten Schnitt lagen. Dabei verlor Mannheim einen Wahlkreis, den der Rhein-Neckar-Kreis dazugewann (Wiesloch). Weitere Veränderungen des Wahlkreiszuschnitts ergaben sich aus den Änderungen des Landtagswahlgesetzes 2005 und 2009. Die letzte (kleinere) Änderung der Wahlkreiseinteilung wurde im Herbst 2019 vorgenommen. Die beiden Gemeinden Hirrlingen und Starzach wechselten vom Wahlkreis Tübingen zum Wahlkreis Balingen.

Seit der Änderung des Landtagswahlgesetzes vom Oktober 2009 sollen einzelne Wahlkreise nicht mehr als plus/minus 15 Prozent von der Durchschnittsgröße aller Wahlkreise abweichen dürfen. Damals wurden 37 der 70 Wahlkreise neu zugeschnitten.

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Darf ich als Lehrer meinen Stimmzettel, den ich für die Briefwahl bekommen habe, als Klassensatz kopieren und als Vorlage für eine simulierte Landtagswahl in einer Klasse benutzen? Oder besteht die Möglichkeit, Originalwahlzettel zu bekommen? 

Originalstimmzettel dürfen nach der Landeswahlordnung (§ 28,4) außer bei der Übermittlung von Briefwahlunterlagen nur im Wahlraum an die Wähler ausgegeben werden. Sie können also keine Originalwahlzettel erhalten.

Wenn Sie Ihren Stimmzettel (aus der Briefwahl) für die Klasse kopieren, sollten Sie deutlich darauf vermerken, dass es sich um ein Muster handelt. So ist jeder Missbrauch ausgeschlossen. 

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Beflaggung der Wahllokale am Wahltag: Gibt es dafür eine Vorschrift? Wie sieht die Rechtslage aus? Und welche Flagge muss angebracht werden? 

Der Tag der Wahl zum Landtag ist regelmäßiger allgemeiner Beflaggungstag nach der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 (GABl. S. 526). Das Innenministerium empfiehlt, am Wahltag kommunale Dienstgebäude und sonstige Gebäude, in denen sich Wahlräume befinden oder in denen das Briefwahlergebnis ermittelt wird, während der Dauer der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu beflaggen (Quelle: Hinweis des Innenministeriums).

In der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude heißt es: „1.6 Wenn geflaggt wird, setzen die Landesbehörden neben der Landesdienstflagge (vergleiche § 9 der Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954, GBl. S. 139) oder der Landesflagge grundsätzlich die Europaflagge und die Bundesflagge.“ (Quelle: Landesrecht BW).

Weder das Landtagswahlgesetz noch die Landeswahlordnung sagen etwas zur Beflaggung der Wahlräume.

 

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Wie viele junge Menschen sind in den Jugendorganisationen der Parteien organisiert bzw. aktiv? Wie sieht es in ganz Deutschland aus? Wie in Baden-Württemberg und wie beispielsweise in Freiburg oder am gesamten Kaiserstuhl?

Viele junge Menschen engagieren sich in den Jugendorganisationen der Parteien (alle folgenden Zahlen sind Selbstangaben der Parteien aus den Jahren 2018 bis 2020). Die Junge Union Baden-Württemberg hat rund 10.000 Mitglieder, die Jusos im Land haben etwa 5.000 Mitglieder. Die Grüne Jugend hat rund 1.300 Mitglieder, die Jungen Liberalen geben ihre Mitgliederzahl mit etwas über 1.000 an. Die Junge Alternative für Deutschland, die Jugendorganisation der AfD, macht auf Ihrer Homepage keine Angaben. Bundesweit sollen hier etwa 1.600 Mitglieder organisiert sein. Die Linksjugend ['solid] gibt ebenfalls keine Zahlen an. Die beiden Jugendorganisationen von AfD und LINKEN werden im Zusammenhang mit extremistischen Strömungen und Gruppierungen vom Verfassungsschutz des Landes beobachtet.

Ein wichtiger Bereich für das politische Engagement von Jugendlichen in Baden-Württemberg sind die Jugendgemeinderäte. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.jugendgemeinderat.de (Dachverband). Darüber hinaus gibt es sicherlich noch viel mehr Jugendliche, die zahlenmäßig nicht erfasst sind, sich aber in Vereinen, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organsiationen politisch betätigen.

Informationen zu Projekten von Kindern finden Sie unter www.kinderpolitik.de. Außerdem beschäftigen sich auch Studien wie z. B. die Shell-Jugendstudie mit politischen Einstellungen von Jugendlichen. Informationen finden Sie weiterhin auch in der folgenden Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung www.bpb.de
Für Zahlen bzw. einen Überblick zum Engagement vor Ort bei Ihnen in Freiburg und Umgebung könnte der Stadtjugendring bzw. Kreisjugendring eine gute Anlaufstelle sein.

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