Plenum und Ausschüsse
Plenum und Ausschüsse sind die zentralen Orte der parlamentarischen Arbeit des Landtags. In den Ausschüssen werden die Beschlüsse vorbereitet, die dann im Plenum, der Vollversammlung aller Parlamentarier:innen, gefasst werden. Hier finden Sie weitere Infos zur Arbeitsweise des Landtags.
Einfach erklärt: Plenum und Ausschüsse
Plenum
Im Plenum – das ist die Vollversammlung des Landtags – werden Reden gehalten und es wird diskutiert. Die Sitzungen sind für die Bürger öffentlich.
Das Plenum ist der Ort der öffentlichen politischen Debatte.
Die Parteien vertreten ihre unterschiedlichen politischen Standpunkte.
Ausschüsse
Die inhaltliche Arbeit findet in den Ausschüssen statt. Dort beraten die Experten der Fraktionen und bereiten die Entscheidungen im Plenum vor. Denn kein Abgeordneter kann über alle Fachgebiete gleich gut Bescheid wissen.
Die Fachausschüsse entsprechen in etwa den Ministerien. Zum Beispiel gibt es Ausschüsse für „Inneres, Digitalisierung und Migration “, „Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau “, „Finanzen“, „Soziales und Integration“, „Wissenschaft“, „Ländlichen Raum und Verbraucherschutz“, „Kultus, Jugend und Sport“, „Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“ und für „Verkehr“.
Meistens arbeiten die Ausschüsse nicht öffentlich. Aber es finden öffentliche Anhörungen zu speziellen Thema statt. Bei diesen Hearings sprechen Sachverständige oder Interessenvertreter.
Dazu gehören z. B. Vertreter von Berufsgruppen, von Gewerkschaften und Verbänden. Auch Menschen, die vom Thema betroffen sind, werden gehört.
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Was macht das Plenum?
Im Plenum, der Vollversammlung aller Parlamentarier:innen, werden die Beschlüsse des Landtags gefasst. Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der Regierung.
Die stets öffentlichen Plenarsitzungen werden von der Landtagspräsidentin oder ihrer Stellvertreter geleitet. Der amtierenden Präsidentin sitzen zwei Abgeordnete als Schriftführende zur Seite, die sie bei der Verhandlungsregie und bei der Abwicklung von Abstimmungen unterstützen. Die amtierende Präsidentin erteilt das Wort. Vertreter:innen der Regierung müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort erhalten, auch außerhalb der Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung.
In der Regel finden zweimal im Monat Plenarsitzungen statt. Alles, was hier beraten und beschlossen wird, ist jedoch nur der sichtbare Teil des parlamentarischen Geschehens. Im Plenum fallen die endgültigen Entscheidungen, die oft in monatelanger Detailarbeit in den Fraktionen und in den Fachausschüssen des Landtags vorbereitet worden sind. Daraus erklärt sich, dass manche Tagesordnungspunkte sehr schnell erledigt werden können. Übrigens ist es nicht ausgeschlossen, dass die vom Präsidium festgelegte Tagesordnung noch kurzfristig verändert wird.
Studie zur Debattenkultur im Landtag
Wie hat sich die Debattenkultur im Landtag von Baden-Württemberg in den letzten Jahren seit dem Einzug der AfD verändert? In der Ausgabe der Zeitschrift „Bürger & Staat“ 4/2020 erläutert Dr. Catharina Vögele die zentralen Ergebnisse einer Studie. Zum Artikel
Wie arbeiten die Ausschüsse?
In den Ausschüssen werden die Beschlüsse des Plenums vorbereitet. Die Beratungsergebnisse gehen als Beschlussempfehlung an das Plenum. Die Ausschüsse sind der Ort für eine detaillierte Beratung durch die Expert:innen der Fraktionen. Ein Ausschuss ist eine Art verkleinerter Landtag. Jede Fraktion entsendet ihrer Stärke entsprechend eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, d.h. die Mehrheitsfraktionen verfügen auch in jedem Ausschuss über die Mehrheit.
Die Landtagsausschüsse befassen sich nur mit Angelegenheiten, die ihnen – in der Regel vom Plenum – im Einzelfall überwiesen worden sind. Zu ihrer Information können die Ausschüsse Anhörungen durchführen. Dabei können Sachverständige, Interessenvertreter:innen oder Betroffene befragt werden. In den Ausschüssen liegt der Schwerpunkt auf der Sacharbeit. Hier treffen sich Sachverständige in einem kleineren Kreis, um sich fraktionsübergreifend zu beraten. Bislang sind die Ausschusssitzungen größtenteils nicht öffentlich, vor allem um eine sachliche Auseinandersetzung zu erleichtern.
Welche Ausschüsse gibt es?
Die Ausschüsse sind so gegliedert, dass sie den einzelnen Ministerien der Landesregierung entsprechen. Derzeit gibt es folgende Ausschüsse im Landtag:
- Ständiger Ausschuss,
- Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen,
- Ausschuss für Finanzen,
- Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport,
- Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst,
- Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus,
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration,
- Ausschuss für Verkehr,
- Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,
- Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen,
- Ausschuss für Europa und Internationales.
In allen Ausschüssen beträgt die Zahl der Mitglieder in der Regel 22. Darüber hinaus gibt es Ausschüsse und Gremien mit besonderen Aufgaben, wie z. B. die Untersuchungsausschüsse oder das sogenannte Notparlament. In wichtigen Sachfragen kann der Landtag außerdem eine Enquetekommission einberufen und sich von ihr beraten lassen.
Neben den Fachausschüssen gibt es den Petitionsausschuss, in dem die Entscheidungen des Plenums über Petitionen vorbereitet werden.
Der Petitionsausschuss - Die „Notrufsäule“ für Bürgerinnen und Bürger
An den Petitionsausschuss können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Der Petitionsausschuss überprüft - im Unterschied zu den Gerichten - nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. So kommt es, dass im Durchschnitt jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich ist.
Um den Sachverhalt aufklären zu können, hat der Petitionsausschuss besondere gesetzliche Befugnisse, wie etwa das Recht auf Aktenvorlage, auf Auskunft und Zutritt zu den Behörden des Landes. Zu jeder Eingabe holt der Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme der Regierung ein. Am Ende schließt der Ausschuss die Eingabe der Bürgerin bzw. des Bürgers mit einem Antrag ab, über den dann das Plenum befindet.
An den Petitionsausschuss kann sich jede Person wenden: Wohnort, Staatsangehörigkeit und Alter sind egal. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. Die meisten Petitionen betreffen die Bereiche Bausachen, Strafvollzug, Ausländerrecht und Sozialhilfe.
Weiterführende Informationen
Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Januar 2022.