Landtagspräsident und Landtagspräsidium

Der Landtagspräsident hat die Aufgabe, den Landtag nach außen zu vertreten, seine Rechte und Würde zu wahren, den Vorsitz bei den Landtagssitzungen zu führen, für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen, Abgeordneten bei Debatten das Wort zu erteilen, dem Landtag Angelegenheiten zum Beschluss zu unterbreiten, Abstimmungsergebnisse zu verkünden sowie insgesamt für die ordnungsgemäße Abwicklung der Arbeit im Landtag zu sorgen.
Der Präsident ist der oberste Dienstherr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Er verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtags nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes.
Der Landtag wählt aus den Reihen seiner Abgeordneten nicht nur die Präsidentin bzw. den Präsidenten, sondern auch ihre bzw. seine Stellvertreter:innen. Traditionell hat die stärkste Fraktion das Recht, die Präsidentin bzw. den Präsidenten vorzuschlagen. Im aktuellen, 18. Landtag (2026-2031) sind die Fraktionen von Grünen und CDU mit jeweils 56 Mandaten gleich stark. Auch wenn die Grünen die Wahl mit 0,5 Prozentpunkten Vorsprung gewonnen hatten, einigten sich die Parteien darauf, dass die CDU das Vorschlagsrecht erhalten sollte.
Der Landtagspräsident und seine Stellvertretenden haben ihr Amt unparteiisch zu führen. Die für die Öffentlichkeit wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist es, die Landtagssitzungen zu leiten. Hier steht ihm die Ordnungsgewalt zu – Symbol hierfür ist die Glocke.

Thomas Strobl
Aktueller Landtagspräsident ist der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl (*17. März 1960), er wurde in der konstituierenden Landtagssitzung am 12. Mai 2026 gewählt.
Strobl ist Rechtsanwalt aus Heilbronn. Er gehörte von 2016 bis 2026 als Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident den jeweiligen grün-schwarzen Landesregierungen an. Bei der Landtagswahl 2026 gewann er das Direktmandat in seinem Wahlkreis Heilbronn. Zuvor war Strobl unter anderem Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Heilbronn (1998 bis 2016) und Vorsitzender der CDU Baden-Württemberg (2011 bis 2023).
Die stellvertretende Landtagspräsidentin ist Muhterem Aras (Grüne). Sie war von 2016 bis 2026 selbst Landtagspräsidentin und ist direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Stuttgart I. Weitere Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gibt es in dieser Legislaturperiode nicht. Die Zahl der Stellvertreter:innen ist in der Landesverfassung nicht festgelegt.
Landtagspräsidium
Dem Präsidium des 18. Landtags gehören 23 Mitglieder an. Dazu zählen der Präsident und seine Stellvertreterin. Hinzu kommen die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und einige Vorstandsmitglieder der Fraktionen. Insgesamt sind sieben Frauen Mitglied des Präsidiums (30,4 Prozent). Damit ist der Frauenanteil etwas niedriger als im gesamten Landtag (33,8 Prozent).
Das Präsidium ist das politische Führungsgremium des Parlaments. Es plant und koordiniert die gesamte Arbeit des Landtags. Hier werden die Weichen für die Tätigkeit des Parlaments gestellt.
Zu den Aufgaben des Präsidiums zählen der Terminplan des Parlaments, die Vorbereitung der Plenarsitzungen, das Festlegen der Tagesordnung mit dem Schwerpunkt der Sitzung, der Reihenfolge der Themen sowie der Redezeiten. Alle grundsätzlichen Fragen in den Beziehungen des Parlaments zur Landesregierung werden im Präsidium erörtert. Bisweilen muss das Präsidium als Schlichtungsinstanz bei Kontroversen innerhalb des Landtags tätig werden und Auseinandersetzungen über die Auslegung der Geschäftsordnung klären.
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Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Mai 2026