Allgemeine Fragen
zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg
Vor den Landtagswahlen 2016 und 2021 haben unsere Redaktion zahlreiche Fragen erreicht. Hier veröffentlichen wir einige davon, zusammen mit unseren Antworten. Dies sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Dennoch hoffen wir, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen können.
Einige der Antworten haben wir mit Blick auf die Landtagswahl 2026 aktualisiert, unter anderem wegen des neuen Wahlrechts, das erstmals Erst- und Zweitstimme zulässt und das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre senkt.
Die LpB ist eine Einrichtung, die auf überparteilicher Grundlage arbeitet. Das bedeutet, dass wir keine politischen Ereignisse oder Entscheidungen kommentieren oder bewerten. Auch können wir zu politischen Vorgängen in den einzelnen Wahlkreisen keine Stellung nehmen. Unsere Absicht ist es, Hintergrundwissen zu vermitteln.
Auf dieser Seite finden Sie einen Teil der Fragen. Über das Menü können Sie die weiteren Kategorien auswählen. Alle Fragen und Antworten finden Sie hier.
Allgemein
Ich bin sehbehindert, woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?
Ich bin sehbehindert, woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?
Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehbehindert sind, können bei der Landtagswahl mit einer Schablone selbständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711/21060-0, gibt Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus. www.bsv-wuerttemberg.de
Landeswahlordnung § 35: Stimmabgabe behinderter Wähler: „(4) Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.“
Landtagswahlgesetz § 56: Wahlkosten: „(3) Das Land erstattet den Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, die durch die Herstellung und die Verteilung der Stimmzettelschablonen veranlassten notwendigen Ausgaben.“
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Ich habe bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Könnte die Benachrichtigung noch kommen? Woher bekomme ich diese?
Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag, also bis zum 15. Februar 2026. Wahlberechtigte, die am Stichtag (25. Januar 2026) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigungskarte).
Haben Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 16. bis 20. Februar 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Stellen Sie fest, dass Sie nicht aufgenommen wurden, müssen Sie möglichst umgehend einen Einspruch schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) einlegen.
Der schriftliche Einspruch sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Vorname und Name, Geburtsdatum und Unterschrift, Formulierung „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“. Daraufhin werden die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut geprüft.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie spätestens am zehnten Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung oder einen Wahlschein, sofern Sie diesen beantragt haben. Ist Ihr Einspruch nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.
Wann sind Sie wahlberechtigt? Wenn sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
service-bw: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl)
Wie viele Wahlkreise gibt es in den Regierungsbezirken?
Wie viele Wahlkreise (Direktmandate) gibt es in den einzelnen Regierungsbezirken?
In den vier Regierungsbezirken Baden-Württembergs gibt es folgende Anzahl an Wahlkreisen:
Stuttgart: 26
Karlsruhe: 19
Freiburg: 14
Tübingen: 11Diese Aufteilung entspricht der Verteilung der baden-württembergischen Bevölkerung auf die vier Regierungsbezirke.
Wie oft werden die Grenzen der Landtagswahlkreise neu festgelegt?
Wie oft werden die Grenzen der Landtagswahlkreise neu festgelegt?
Dafür gibt es zunächst keine feste Regel. Bei der ersten Landtagswahl 1952 wurde das Land in 74 Wahlkreise eingeteilt. Zur zweiten Wahl 1956 wurde die Zahl auf 70 reduziert. Diese Zahl gilt bis heute. Die nächste Umstrukturierung fand zur Landtagswahl 1976 statt, nachdem es eine Kommunalreform gegeben hatte. 1992 wurde die Einteilung erneut verändert, da viele Wahlkreise deutlich über oder unter dem landesweiten Schnitt lagen. Dabei verlor Mannheim einen Wahlkreis, den der Rhein-Neckar-Kreis dazugewann (Wiesloch). Weitere Veränderungen des Wahlkreiszuschnitts ergaben sich aus den Änderungen des Landtagswahlgesetzes 2005 und 2009. Die letzte (kleinere) Änderung der Wahlkreiseinteilung wurde im Herbst 2019 vorgenommen. Die beiden Gemeinden Hirrlingen und Starzach wechselten vom Wahlkreis Tübingen zum Wahlkreis Balingen.
Seit der Änderung des Landtagswahlgesetzes vom Oktober 2009 sollen einzelne Wahlkreise nicht mehr als plus/minus 15 Prozent von der Durchschnittsgröße aller Wahlkreise abweichen dürfen. Damals wurden 37 der 70 Wahlkreise neu zugeschnitten.
Stimmzettel als Klassenvorlage benutzen?
Darf ich als Lehrer meinen Stimmzettel, den ich für die Briefwahl bekommen habe, als Klassensatz kopieren und als Vorlage für eine simulierte Landtagswahl in einer Klasse benutzen? Oder besteht die Möglichkeit, Originalwahlzettel zu bekommen?
Originalstimmzettel dürfen nach der Landeswahlordnung (§ 28,4) außer bei der Übermittlung von Briefwahlunterlagen nur im Wahlraum an die Wähler ausgegeben werden. Sie können also keine Originalwahlzettel erhalten.
Wenn Sie Ihren Stimmzettel (aus der Briefwahl) für die Klasse kopieren, sollten Sie deutlich darauf vermerken, dass es sich um ein Muster handelt. So ist jeder Missbrauch ausgeschlossen.
Beflaggung der Wahllokale: Gibt es dafür eine Vorschrift?
Beflaggung der Wahllokale am Wahltag: Gibt es dafür eine Vorschrift? Wie sieht die Rechtslage aus? Und welche Flagge muss angebracht werden?
Der Tag der Wahl zum Landtag ist regelmäßiger allgemeiner Beflaggungstag nach der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 (GABl. S. 526). Das Innenministerium empfiehlt, am Wahltag kommunale Dienstgebäude und sonstige Gebäude, in denen sich Wahlräume befinden oder in denen das Briefwahlergebnis ermittelt wird, während der Dauer der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu beflaggen (Quelle: Hinweis des Innenministeriums).
In der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude heißt es: „1.6 Wenn geflaggt wird, setzen die Landesbehörden neben der Landesdienstflagge (vergleiche § 9 der Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954, GBl. S. 139) oder der Landesflagge grundsätzlich die Europaflagge und die Bundesflagge.“ (Quelle: Landesrecht BW).
Weder das Landtagswahlgesetz noch die Landeswahlordnung sagen etwas zur Beflaggung der Wahlräume.