Wie wird gewählt?

Der Wahlablauf Schritt für Schritt erklärt

Bei der Landtagswahl entscheiden die Bürger:innen, wer sie im Landtag von Baden-Württemberg vertritt. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie die Wahl abläuft – von der Wahlbenachrichtigung bis zur Stimmenauszählung.

Hinweis: Die Auskünfte auf dieser Seite sind nicht rechtsverbindlich. Trotzdem hoffen wir, Ihnen mit diesen Infos helfen zu können. 

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So wählst du bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg

Briefwahl oder Wahllokal


Vor der Wahl: Die Wahlbenachrichtigung

Vor jeder Landtagswahl erstellt deine Gemeinde ein Wählerverzeichnis. Darin stehen alle, die zur Wahl zugelassen sind – so wird sichergestellt, dass nur Wahlberechtigte wählen und niemand doppelt abstimmt. Die Daten dafür kommen von der Meldebehörde.

Etwa drei Wochen vor der Wahl bekommst du deine Wahlbenachrichtigung per Post.
Darin stehen:

  • das Wahllokal und die Öffnungszeiten,
  • der Wahltermin und deine Wählernummer,
  • sowie Hinweise zur Briefwahl.

Mit der Wahlbenachrichtigung oder deinem Ausweis kannst du am Wahltag im Wahllokal wählen.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? So kannst du trotzdem wählen!

Gut zu wissen: Du musst dich nicht extra anmelden, um zu wählen. Wenn du wahlberechtigt bist, wirst du automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlschein beantragen

Du kannst am Wahltag nicht in dein Wahllokal gehen? Kein Problem – dann kannst du mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlraum oder per Briefwahl wählen.

So kommst du an deinen Wahlschein

Du kannst den Wahlschein beantragen, sobald du deine Wahlbenachrichtigung erhalten hast – oder auch schon früher, wenn du zum Beispiel vor der Wahl verreist:

  • persönlich im Rathaus oder bei deiner Gemeindeverwaltung
  • schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
  • oder – wenn deine Gemeinde das anbietet – online über ihre Website

Wenn jemand die Unterlagen für dich abholt, braucht diese Person eine Vollmacht.

Dein Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • deinen Namen und Vornamen
  • dein Geburtsdatum
  • deine Anschrift
  • und – wenn du sie kennst – deine Wählernummer
     

Fristen

Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor der Wahl, 15 Uhr, bei deiner Gemeinde eingehen. Wenn du kurzfristig krank wirst, kannst du den Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.

Tipp: Du kannst den Wahlschein auch schon früher beantragen. Die Unterlagen werden aber erst verschickt, wenn die Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse zugelassen und die Stimmzettel gedruckt sind. Diese Zulassungen erfolgen Mitte Januar – die für die Zulassung maßgebliche Sitzung des Landeswahlausschusses findet voraussichtlich in diesem Zeitraum, spätestens am 19. Januar 2026, statt.

Service-BW: Wahlschein online beantragen

Die Briefwahl

Wenn du am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kannst, kannst du ganz bequem per Briefwahl abstimmen. Mit deinen Briefwahlunterlagen kannst du von zu Hause – oder von überall – wählen.
 

So beantragst du die Briefwahlunterlagen

Wenn du per Briefwahl wählen möchtest, musst du die Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht ganz einfach mit dem Vordruck, der deiner Wahlbenachrichtigung beiliegt. Du kannst die Unterlagen aber auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen, indem du – wie im vorherigen Absatz beschrieben – einen Wahlschein beantragst.
 

Das ist in deinen Briefwahlunterlagen enthalten

  • dein Wahlschein
  • der amtliche Stimmzettel für deinen Wahlkreis
  • ein Stimmzettelumschlag
  • ein Wahlbriefumschlag mit der Anschrift deiner Gemeinde

Wenn du die Unterlagen persönlich im Rathaus abholst, kannst du dort auch gleich wählen und alles direkt abgeben.
 

So funktioniert die Briefwahl

  1. Lies dir die Hinweise in den Unterlagen gut durch.
  2. Fülle den Stimmzettel aus.
  3. Stecke ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließe ihn.
  4. Unterschreibe den Wahlschein.
  5. Stecke alles in den Wahlbriefumschlag und schicke ihn zurück.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr an der Adresse sein, die auf dem Wahlbriefumschlag vermerkt ist. Schick ihn am besten ein paar Tage vorher ab – oder wirf ihn direkt vor Ort in den Briefkasten.

Podcast: Wie sicher ist die Briefwahl? Die Landeswahlleiterin klärt auf

Tipp: Wenn du lieber im Wahllokal wählen möchtest, erfährst du im folgenden Abschnitt, wie die Stimmabgabe funktioniert und worauf du beim Stimmzettel achten musst.

Stimmzettel und Stimmabgabe

Bei der Landtagswahl 2026 hast du zum ersten Mal zwei Stimmen. Damit entscheidest du sowohl, wer dich direkt im Wahlkreis vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.

So läuft die Stimmabgabe ab

Am Wahltag gehst du mit deiner Wahlbenachrichtigung sowie deinem Personalausweis in dein Wahllokal. Dort bekommst du den Stimmzettel ausgehändigt und gehst in die Wahlkabine.
Hier gibst du deine Stimmen geheim ab.

Mach dein Kreuz (✗) klar und deutlich in den Kreis neben dem Namen oder der Partei, die du wählen möchtest. Bitte keine Kommentare, Zusätze oder Streichungen – das macht den Stimmzettel ungültig.
 

Wenn du Hilfe brauchst:

Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettelschablone verwenden. Du darfst dir im Wahllokal auch von einer Hilfsperson helfen lassen.

Öffentliche Stimmenauszählung

Die öffentliche Stimmenauszählung ist in der Landeswahlordnung und im Landtagswahlgesetz geregelt:

Landtagswahlgesetz § 39: Öffentlichkeit der Ergebnisfeststellung
Das Wahlergebnis ist in öffentlicher Sitzung zu ermitteln und festzustellen.

Landeswahlordnung § 37: Schluss der Wahlhandlung
Ist die Wahlzeit abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekannt gegeben. Von da ab sind nur noch die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zuzulassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Personen ist der Zutritt zur Stimmabgabe zu sperren. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Vorsitzende dies festzustellen und die Wahlhandlung für geschlossen zu erklären. 

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❓Häufige Fragen

Was, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekomme?
→ Wenn du drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, melde dich bitte unverzüglich bei deiner Gemeindeverwaltung – meist im Rathaus. Dort kann geprüft werden, ob du im Wählerverzeichnis eingetragen bist und ob deine Adresse korrekt ist. Nur wer im Wählerverzeichnis steht, darf wählen. Grundsätzlich gilt: Wer im Wählerverzeichnis steht, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Bringe einfach deinen Personalausweis oder Reiseausweis mit ins Wahllokal, um dich auszuweisen.

Auch die Briefwahlunterlagen kannst du ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. Entweder vor Ort bei der Gemeinde (unter Vorlage eines Ausweisdokuments) oder schriftlich per Post oder email bei der Wohnortgemeinde.

Kann ich meinen Wahlort ändern?
→ Du bist immer einem bestimmten Wahllokal in deinem Wohnort zugeordnet. Wenn du am Wahltag dort nicht wählen kannst, kannst du einen Wahlschein beantragen, um per Briefwahl oder mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlraum deines Wahlkreises zu wählen. Den Wahlschein erhältst du bei deiner Gemeinde – persönlich, schriftlich oder online (wenn angeboten).

Wie funktioniert die Briefwahl genau?
→ Mit der Briefwahl kannst du schon vor dem Wahlsonntag abstimmen – bequem von zu Hause oder unterwegs. Du beantragst deine Briefwahlunterlagen bei deiner Gemeinde.
Die Unterlagen enthalten alles, was du brauchst: Stimmzettel, Wahlschein und Umschläge. Du füllst den Stimmzettel aus, unterschreibst den Wahlschein und schickst alles im Wahlbrief rechtzeitig zurück. Der Brief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei deiner Gemeinde ankommen.

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Letzte Aktualisierung: März 2026, Internetredaktion der LpB BW

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