Wer wird gewählt?

Das passive Wahlrecht bei der Landtagswahl ist das Recht, sich um einen Sitz im Landtag zu bewerben.

Für die Landtagswahl können alle Bürgerinnen und Bürger kandidieren, wenn sie am Wahltag

  • wahlberechtigt sind
    (Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, das 18. Lebensjahr vollendet, Hauptwohnsitz seit drei Monaten in Baden-Württemberg)
  • und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit verloren hat oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlvorschlagsberechtigt sind Parteien und Wahlberechtigte; Wahlberechtigte können einen Einzelbewerber vorschlagen. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen. Ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden.
Parteien, die im Landtag von Baden-Württemberg nicht vertreten sind, bedürfen für ihre Wahlvorschläge außerdem der Unterschriften von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises. Wahlvorschläge für Einzelbewerber müssen von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein.

Parteien müssen ihre Wahlbewerber in einer Versammlung ihrer zu diesem Zeitpunkt im Wahlkreis zum Landtag wahlberechtigten Mitglieder (Mitgliederversammlung) oder in einer Versammlung der von diesen nicht früher als 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode des 14. Landtags – also nicht vor dem 1. November 2009 – aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) in den letzten 15 Monaten vor Ablauf dieser Wahlperiode – also frühestens ab 1. Februar 2010 – in geheimer Wahl aufstellen.

Die Wahlvorschläge waren spätestens am 27. Januar 2011 schriftlich bei dem zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen. Über die Zulassung der Wahlvorschläge haben die Kreiswahlausschüsse am 1. Februar 2011 entschieden.

Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschläge

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Christiane Friedrich vom 11. Februar 2011 sind in den insgesamt 70 Wahlkreisen 684 Wahlvorschläge von 19 Parteien (2006: 19 Parteien mit 645 Wahlvorschlägen) mit 564 Bewerbern (2006: 514) und 120 Bewerberinnen (2006: 131) zugelassen. Die Parteiwahlvorschläge enthalten ferner 632 Ersatzbewerber (2006: 554), davon 464 Männer (2006: 380) und 168 Frauen (2006: 174).

Neben den Wahlvorschlägen der Parteien treten sechs Einzelbewerber (2006: sechs) zur Wahl an. Unter Berücksichtigung der 151 Doppelbewerbungen kandidieren zur Landtagswahl insgesamt 1.171 Personen im Alter zwischen 19 und 86 Jahre, davon 903 Kandidaten (77 Prozent) und 268 Kandidatinnen (23 Prozent). Bei der Landtagswahl 2006 waren es 1.093 Personen, davon 804 Kandidaten (74 Prozent) und 289 Kandidatinnen (26 Prozent).

Innenministerium:
Liste der Parteien und Bewerberinnen und Bewerber in den 70 Wahlkreisen


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