Studiengebühren

Foto: LMZ Baden-Württemberg

Seit dem Sommersemester 2007 müssen alle Studierende in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen. Dazu kommen noch 40 Euro Verwaltungskostenbeitrag für die Hochschule und ca. 60 Euro als Beitrag für das Studentenwerk. Insgesamt zahlen Studenten im Semester etwa 600 Euro, um eine Hochschule besuchen zu dürfen. Von den Gebühren befreit sind Studenten mit einem Kind (bis 14 Jahre), einer Behinderung oder einer überdurchschnittlichen Begabung. Ausgenommen sind außerdem Doktoranden und Studenten im Praxis- oder Urlaubssemester sowie Studenten mit mindestens zwei Geschwistern.

Darlehen
Wer das Geld für die Studiengebühren nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf ein Darlehen, zum Beispiel bei der staatlichen L-Bank. Eine Sicherheitsleistung muss dafür nicht erbracht werden. Der Anspruch besteht für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier weiterer Semester. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Studienende, wenn das Monatseinkommen mehr als 1.060 Euro netto beträgt (für einen nicht verdienenden Ehepartner kommen 480 Euro hinzu, pro Kind 435 Euro). Die Monatsraten betragen je nach Einkommen 50, 100 oder 150 Euro. Möglich sind auch zusätzliche Rückzahlungen bis hin zur vollständigen Tilgung. BAföG-Empfänger müssen nach dem Studium BAföG und Darlehen zurückzahlen, allerdings höchstens 15.000 Euro. Der Rest wird ihnen erlassen.
Das Darlehen wurde im ersten Jahr der Studiengebühren nur von drei Prozent der Studierenden in Anspruch genommen. Der Zinssatz lag zunächst bei 7,64 Prozent und damit 1,2 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Ein Student, der seine Studiengebühren 10 Semester lang mit einem solchen Darlehen finanziert hätte, müsste dadurch nicht nur die 5.000 Euro Darlehen zurückzahlen, sondern auch noch 3.670 Euro Zinsen. Deshalb hat die Landesregierung im März 2009 eine gesetzliche Zinsobergrenze von 5,5 Prozent festgesetzt, um so das Darlehen attraktiver zu machen.

Vorgeschichte
Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das erklärte, Studiengebühren einführen zu wollen. Am 15.12.2005 beschloss der Landtag dann deren Einführung. Allerdings wurden schon früher Abgaben von den Studenten in Baden-Württemberg verlangt. So wurden zwischen dem Sommersemester 1997 und Wintersemester 98/99 „Rückmeldegebühren“ in Höhe von 100 DM eingezogen, die allerdings 2003 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden und zurückgezahlt werden mussten.
Die jetzigen Studiengebühren sind erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 möglich. In dem Urteil wurde das 2002 von der rot-grünen Bundesregierung novellierte Hochschulrahmengesetz des Bundes, das derartige Gebühren untersagte, für ungültig erklärt, da es unzulässig in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich der Bildung eingriff. Die baden-württembergische Landesregierung erarbeitete direkt nach dem Urteil einen Gesetzesentwurf für Studiengebühren. 

 

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Argumente für Studiengebühren

Die Befürworter der Studiengebühren gehen davon aus, dass sich durch den Studienbeitrag die finanzielle Situation der Hochschulen verbessert. So könnten die baden-württembergischen Hochschulen modernisiert werden und international konkurrenzfähig bleiben. Und die Studenten erhielten folglich eine bessere Ausbildung. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sprich von Mehreinnahmen der Hochschulen durch die Studiengebühren von ca. 65 Mio. Euro. Das entspricht etwa 10 Prozent der bisher vom Land für die Hochschulen aufgebrachten Summe. Damit das Studium wirklich besser wird, sollen die Gebühreneinnahmen echte Zusatzeinnahmen der Hochschulen sein. Bei der Einführung der Studiengebühren versprach die Landesregierung, keine Landesmittel bei den Hochschulen zu streichen.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Gelder zweckgebunden für Studium und Lehre eingesetzt werden müssen: zum Beispiel für die Ausstattung der Bibliotheken, für Tutorien und für zusätzliches Lehrpersonal. So sollen die Studierenden direkt von dem Geld profitieren.

Als weiteren Vorteil sehen die Befürworter, dass Studierende durch die Studiengebühren zu "zahlenden Kunden" geworden sind und deshalb den Universitäten gegenüber eine andere Position einnehmen. Somit könnten die Studenten mehr von den Hochschulen einfordern und mehr Einfluss nehmen, was sich wiederum positiv auf das Studium auswirke. Außerdem werde die Motivation der Studenten durch den finanziellen Druck gesteigert und die Studienzeit verkürzt. Das hätte zur Folge, dass die Hochschulabsolventen jünger werden und sich die Zahl der Langzeitstudenten erheblich verringert.

Abschreckend wirke die Studiengebühr auf junge Menschen dagegen nicht, da durch das Darlehen jeder die Möglichkeit habe zu studieren. Das zuständige Ministerium verweist auf die Erfahrungen anderer Ländern wie z.B. Australien, bei dem kein Zusammenhang zwischen Studiengebühren und der Zahl der Studienanfänger festgestellt werden konnte. Außerdem verzeichnet Baden-Württemberg seit 2007 - trotz der Studiengebühren - einen deutlichen Zugewinn an Studenten. Allerdings ist ein Teil dieser Zunahme auf die Zuerkennung des Hochschulstatus für die ehemaligen Berufsakademien zurückzuführen. Eine Massenflucht von Studienanfängern aus den Bundesländern mit Studiengebühren findet jedenfalls nicht statt, so das Statistische Bundesamt in seinem Bericht "Hochschulstandort Deutschland 2009". 

Entwicklung der Studienanfänger
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2010

Für die Befürworter sind die Studiengebühren darüber hinaus ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit im Bildungsbereich. Bisher mussten alle Steuerzahler für die Kosten der Hochschulen aufkommen, aber nur die Studierenden profitierten davon, z.B. durch ein höheres Einkommen und ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden. Insofern sei es nur gerecht, dass Studierende für ihre Berufsausbildung einen Eigenbeitrag leisten müssen. Zu einer „sozialen Auslese“ komme es durch Studiengebühren nicht.

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Argumente gegen Studiengebühren

Die Gegner der Studiengebühren sehen das gerade anders herum. Für sie ist die Semestergebühr unsozial, da sie die schon bestehende Ungerechtigkeit im Bildungswesen weiter verschärfe. Gerade Kinder aus Nicht-Akademikerfamilien, die in Deutschland sowieso verhältnismäßig selten studieren, würden durch diese zusätzliche Abgabe von einem Studium abgehalten. 

Höchster beruflicher Abschluss der Eltern von Studierenden 1985-2009 in %

Höchster beruflicher Abschluss der Eltern von Studierenden 1985-2009
Quelle: 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks S.20

Die Gegner verweisen dabei auf eine Studie des Bundesbildungsministeriums, die Schulabgänger mit Hochschulreife im Jahr 2008 befragt hat. Ein Drittel   von diesen hatte nicht die Absicht ein Studium zu beginnen. 73 Prozent davon gaben als Grund an, ihnen widerstrebe es, sich für einen Studienkredit oder das BAföG zu verschulden. 69 Prozent gingen nicht an eine Hochschule, weil die Studiengebühren ihre finanziellen Möglichkeiten überstiegen.
Bei den meisten Studenten finanzieren die Eltern die Gebühren. Die Studiengebührenkritiker verweisen darauf, dass bei Studenten aus weniger wohlhabenden Familien das nicht möglich sei. Deshalb seien diese gezwungen, sich zu verschulden oder die Mehrkosten durch Nebentätigkeiten zu decken. Die Erwerbstätigkeit neben dem Studium verlängere dieses allerdings, was wiederum die Kosten erhöhe. Außerdem würden, laut Statistik, häufiger die Kinder von Besserverdienenden von den Ausnahmeregelungen bei den Studiengebühren profitieren, als die aus einkommensschwächeren Haushalten.

Finanzierung der Studiengebühren
Quelle: 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Die Studiengebühren seien also gerade nicht sozial, sondern benachteiligen Kinder aus weniger wohlhabenden Familien und verschlimmere so die soziale Selektion beim Hochschulzugang. Dabei bräuchte Deutschland mehr Hochschulabsolventen, um den demografischen Wandel auszugleichen. Bisher steht Deutschland bei der Ausbildung von Akademikern im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld.  

Bildungsbarrieren: Fünf Schwellen der Bildungsbeteiligung 2008 in %

Bildungsbarrieren: Fünf Schwellen der Bildungsbeteiligung
Quelle: 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Studienanfängerquote in ausgewählten OECD-Staatenen für 2004 in %

Studienanfängerquote in ausgewählten OECD-Staatenen für 2004. Deutschland: 37%, OECD-Mittel: 53%
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Statistisches Monatsheft 11/2006

Laut den Kritikern habe sich die finanzielle Lage der Hochschulen durch die Studiengebühren nicht wesentlich verbessert. Die Landesregierung habe, trotz gegenteiliger Zusagen, die Ausgaben für Universitäten gekürzt, um so Haushaltslöcher in der Landeskasse zu schließen. Als Beispiel nennen die Gegner die jährliche Winterhilfe von sechs Millionen für das Heizen der Hochschulen. Diese habe die Landesregierung 2009 einfach gestrichen, weshalb die Hochschulen gezwungen waren die Studiengebühren für Strom und Heizung auszugeben. Letztendlich bliebe den Hochschulen die gleiche Summe, weshalb es auch zu keiner Verbesserung der Hochschullehre gekommen sei. Trotz Gebühren müssten Studenten in überfüllten Veranstaltungen sitzen und bekämen keinen Platz in Seminaren, die sie bräuchten. Ebenso bringe der neuen Status der Studierenden diesen keine Vorteile und sei im Grunde nur eine Verringerung: vom Universitätsmitglied zum Kunden. Statt Mitglied einer grundsätzlich demokratisch orientierten Gemeinschaft zu sein, befinde sich der Student nun in einer Art kommerziellem Vertragsverhältnis, ohne an Einfluss zu gewinnen.
Darüber hinaus verändere sich das Studierverhalten durch die Studiengebühren zum Negativen. So würden die zusätzlichen Studienkosten die Wahl des Studienfachs beeinflussen. Entscheidend sei zunehmend nicht mehr die persönliche Eignung und Neigung, sondern verstärkt die Verwertbarkeit des jeweiligen Studienganges, um nach dem Studium mögliche Schulden schnell begleichen zu können. Außerdem würden die Studierenden nur noch die notwendigsten Studienveranstaltungen besuchen, um möglichst schnell zum Abschluss zu kommen, wodurch das Studium an Wert verliere. Der wichtigste Zweck eines Studiums sei nämlich nicht die maximale wirtschaftliche Verwertbarkeit von Wissen, sondern eine breit gefächerte Bildung. Auch profitiere die Gesellschaft im hohen Maße gerade von der Existenz wirtschaftsferner „Orchideenfächer“.
Grundsätzlich sei die Finanzierung von Bildung die Aufgabe des Staates. Die Behauptung, es sei nicht genug Geld in der Staatskasse, lassen die Gegner nicht gelten und verweisen auf die Daten der OECD. Nach diesen liegen die Bildungsausgaben Deutschlands gerade mal bei 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Spitzenreiter wie die USA und Dänemark geben dagegen über 7 Prozent des BIP für Bildung aus. Deutschland sollte endlich seinen Verhältnissen entsprechend in die Bildung investieren. Dann wären Studiengebühren nicht notwendig und die Bildungsmöglichkeiten aller würden sich verbessern. Der Staat dürfe sich nicht aus der Verantwortung, für eine konkurrenzfähige Ausbildung seiner Bürger zu sorgen, stehlen.

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Positionen der Parteien

Die CDU befürworten die Studiengebühren. Sie sieht, in ihnen die einzige Möglichkeit die notwendigen Mehrkosten im Hochschulbereich zu decken und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Das baden-württembergische Modell sei gerecht und schrecke niemanden vom Studium ab. Die CDU garantiert, dass die Einnahmen aus den Studiengebühren weiterhin ausschließlich für das Studium und die Lehre ausgegeben werden dürfen. 

 

Auch die FDP bekennt sich zu den Studiengebühren, sehen aber die damit einhergehenden Herausforderungen und Belastungen. Deshalb wollen sie die bisherige Regelung der sofort fälligen Studiengebühren reformieren. Zukünftige Studenten sollen während ihres Studiums keine Studiengebühren zahlen. Stattdessen sollen die Hochschulen ein nachgelagertes und einkommensabhängiges Entgelten festsetzen, das nach dem Einstieg in das Berufsleben abzuzahlen ist. Diese Zahlungen sollen direkt den Hochschulen zufließen. Wer nichts verdient, muss auch keine Studiengebühren zahlen. Auch eine frühzeitige und einmalige Bezahlung der Studienentgebühren soll möglichen sein. So sollen Familien während des Studiums entlastet werden und die Geschwisterregelung kann entfallen. 

Die SPD will die Studiengebühren abschaffen. Sie sind für die Sozialdemokraten im Hinblick auf Chancengerechtigkeit und intelligente Hochschulfinanzierung falsch. Durch Studiengebühren würde nur die "soziale Auslese" im Bildungsbereich noch verschärft. Außerdem gefährde die Semesterabgabe mittelfristig die Innovationskraft der baden-württembergischen Wirtschaft, da Baden-Württemberg mehr Studierende brauche, um den Bedarf an Fachkräften zu decken. Sie verweist darauf, dass die Universitäten die Studiengebühren dazu nutzen Haushaltslöcher zu stopfen, anstatt sie für eine bessere Lehre auszugeben. Die richtige Lösung sei, dass der Staat mehr Geld für die Hochschulen bereitstellt. 

Bündnis 90/ Die GRÜNEN lehnen Studiengebühren ab. Studieren soll bis zur Promotion und auch für Zweitstudien gebührenfrei sein. Die Grünen sehen keine Verbesserungen für die Hochschulen durch die Abgabe, dafür eine erhebliche Belastung der Studierenden.  

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