Plenum
Foto: Landtag von Baden-Württemberg

Das Plenum

Im Plenum, der Vollversammlung aller Parlamentarier, werden die Beschlüsse des Landtags gefasst. Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der Regierung. 

Die stets öffentlichen Plenarsitzungen werden vom Landtagspräsidenten oder einem Vizepräsidenten geleitet. Dem amtierenden Präsidenten sitzen zwei Abgeordnete als Schriftführer zur Seite, die ihn bei der Verhandlungsregie und bei der Abwicklung von Abstimmungen unterstützen. Der amtierende Präsident erteilt das Wort. Vertreter der Regierung müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort erhalten, auch außerhalb der Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung.

In der Regel finden zweimal im Monat Plenarsitzungen statt. Alles, was hier beraten und beschlossen wird, ist jedoch nur der sichtbare Teil des parlamentarischen Geschehens. Im Plenum fallen die endgültigen Entscheidungen, die oft in monatelanger Detailarbeit in den Fraktionen und in den Fachausschüssen des Landtags vorbereitet worden sind. Daraus erklärt sich, dass manche Tagesordnungspunkte sehr schnell erledigt werden können. Übrigens ist es nicht ausgeschlossen, dass die vom Präsidium festgelegte Tagesordnung noch kurzfristig verändert wird.

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