Die Kandidaten der Parteien
Nach Angaben von Landeswahlleiterin Christiane Friedrich vom 11. Februar 2011 sind in den insgesamt 70 Wahlkreisen 684 Wahlvorschläge von 19 Parteien (2006: 19 Parteien mit 645 Wahlvorschlägen) mit 564 Bewerbern (2006: 514) und 120 Bewerberinnen (2006: 131) zugelassen. Die Parteiwahlvorschläge enthalten ferner 632 Ersatzbewerber (2006: 554), davon 464 Männer (2006: 380) und 168 Frauen (2006: 174). Der Frauenanteil beträgt bei den Bewerberinnen/Bewerbern 18 Prozent (2006: 20 Prozent), bei den Ersatzbewerberinnen/Ersatzbewerbern 27 Prozent (2006: 31 Prozent). 151 Personen (2006: 112) kandidieren in zwei Wahlkreisen als Bewerber(in) und/oder Ersatzbewerber(in).
Neben den Wahlvorschlägen der Parteien treten sechs Einzelbewerber (2006: sechs) zur Wahl an. Unter Berücksichtigung der 151 Doppelbewerbungen kandidieren zur Landtagswahl insgesamt 1.171 Personen im Alter zwischen 19 und 86 Jahre, davon 903 Kandidaten (77 Prozent) und 268 Kandidatinnen (23 Prozent). Bei der Landtagswahl 2006 waren es 1.093 Personen, davon 804 Kandidaten (74 Prozent) und 289 Kandidatinnen (26 Prozent).
In den 70 Wahlkreisen wurden zwischen acht und 13 Wahlvorschläge zugelassen.
Innenministerium:
Liste der Parteien und Bewerberinnen/Bewerber in den 70 Wahlkreisen
Gewählt wird in 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber.
Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete.
Landeslisten gibt es in Baden-Württemberg nicht.
Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen Ersatzbewerber vorschlagen. Ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Wahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbands oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächst niedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnet sein.
Parteien, die während der letzten Wahlperiode im Landtag nicht vertreten waren, bedürfen für ihre Wahlvorschläge außerdem der Unterschriften von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises.
Wahlvorschläge für Einzelbewerber müssen von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Unterschriften müssen jeweils persönlich und handschriftlich geleistet werden.
Wählbar ist jede und jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte, der nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich, aber das Innehaben einer Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Baden-Württemberg mindestens ab 26. Dezember 2005 bis zum Wahltag.
| Neue Wahlkreiseinteilung bei der Landtagswahl 2011 Veränderungen der Landtagswahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2011 gegenüber der Einteilung zur Landtagswahl 2006 (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg) |
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Die Kandidatinnen und Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien
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