Foto: LMZ Baden-Württemberg

Die Fraktionen - Zentren politischer Initiative

Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich zu einer Fraktion zusammen. Die Mindeststärke für die Bildung einer Landtagsfraktion ist in der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg mit sechs Abgeordneten angegeben. Äußerlich wird die Gliederung in Fraktionen in der Sitzordnung des Plenums sichtbar. Die Bezeichnung der Fraktionen bzw. Parteien als ‚rechts’ und ‚links’ entspricht traditionell der vom Platz des Landtagspräsidenten aus betrachteten Sitzordnung der Fraktionen im Plenarsaal.

In den Fraktionen formiert sich die politische Haltung der Abgeordneten einer Partei zu den im Plenum und in den Ausschüssen anstehenden Entscheidungen und Debatten. Aus den Fraktionen geht ein großer Teil der politischen Initiativen für die Parlamentsarbeit hervor. Planung und Steuerung der Parlamentsarbeit beruhen zumeist auf Absprachen unter den Fraktionen. Außerdem haben die Fraktionen das Vorschlags- oder Benennungsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, etwa für die Besetzung der  Landtagsausschüsse, für den Vorsitz in den Ausschüssen und für die Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter.

Arbeitsteilung

Die politischen Fäden im Stuttgarter Landtag halten die Fraktionsvorsitzenden in der Hand. Innerhalb einer Fraktion teilen sich die Abgeordneten die Arbeit auf. In den Arbeitskreisen der Fraktionen wird die Detailarbeit zu verschiedenen Politikfeldern geleistet (z. B. Wirtschaft, Bildung, Landwirtschaft oder Finanzen).

Fraktionsgeschlossenheit und Fraktionsvorsitzende

Im Plenarsaal versuchen die Fraktionen, politische Geschlossenheit zu demonstrieren. Im Landtag stimmen sie in der Regel einheitlich ab. Der Zusammenhalt der Abgeordneten ist die Voraussetzung, um politische Ziele im Parlament durchsetzen zu können. Die Regierung ist auf die Unterstützung der Mehrheitsfraktionen im Landtag angewiesen.

Die Landesverfassung garantiert den Abgeordneten aber das Recht auf eine von der Fraktion abweichende Meinung und schützt damit grundsätzlich vor einem Fraktionszwang (‚freies Mandat’). Von ihrem Recht auf abweichende Meinung machen Abgeordnete aber sicherlich nicht ohne reifliche Überlegung Gebrauch, denn Uneinigkeit nach außen beschädigt im Falle der Mehrheitsparteien vor allem die Regierung, aber auch die Fraktion selbst und deren Vorsitzenden.

Schon aus persönlichem Interesse heraus also sind die Abgeordneten an einer einheitlichen Fraktionslinie interessiert. Doch bisweilen reicht das nicht aus, um innerfraktionelle Meinungsverschiedenheiten zu überwinden. Die Herstellung der Fraktionsgeschlossenheit ist somit auch eine zentrale Aufgabe und Herausforderung für die Fraktionsvorsitzenden. Sie wollen sicherstellen, dass bei Abstimmungen eine einheitliche Fraktionsmeinung zum Tragen kommt. So ist bisweilen die Kunst des 'sanften Zügels' gefragt.

Die Fraktionsvorsitzenden vertreten außerdem die Interessen ihrer Fraktion gegenüber dem Landtagspräsidenten, den anderen Fraktionen und der Landesregierung. Sie werden daher oft als die eigentlichen 'Regisseure' des Landtags bezeichnet. 

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Fraktionen des 14. Landtages

Der Aufbau des Landtages
© 8421medien.de

Im Landtag von Baden-Württemberg sind für die Wahlperiode von 2001 bis 2006 die Fraktionen von CDU, SPD, FDP/DVP sowie Bündnis 90/ Die Grünen vertreten.

CDU Landtagsfraktion Baden-Württemberg
SPD Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Grüne Landtagsfraktion Baden-Württemberg
FDP Landtagsfraktion 






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Die Vorsitzenden der Fraktionen

Peter Hauk
Chef der größten Gruppe im Landtag, CDU-Fraktionsvorsitzender.

www.peter-hauk.de
Claus Schmiedel
Vorsitzender der zweiten Regierungsfraktion, der Fraktion der SPD.

www.claus-schmiedel.de
Edith Sitzmann
Die Vorsitzende der größeren Regierungsfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

www.edith-sitzmann.de
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP. Er ist Chef der kleineren Oppositionsfraktion im Landtag von Baden-Württemberg.

www.hans-ulirch-ruelke.de
 

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