Demokratie in Deutschland

Der Parlamentarische Rat hat 1949 für die Bundesrepublik eine Verfassung ausgearbeitet, die Deutschland als einen demokratischen und sozialen Bundes- und Rechtsstaat festlegt, in dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Diese fünf so genannten Staatsstrukturprinzipien sind unveränderlich.

1952 hat das Bundesverfassungsgericht die Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie das Grundgesetz es vorgibt, im Einzelnen definiert. So lässt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.Zu den Grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen:

  • die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
  • die Volkssouveränitätdie
  • Gewaltenteilung
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip und
  • die Chancengleichheit für alle politische Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

(Quelle: Die deutsche Demokratie, BpB)

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Bundesstaatlichkeit und Föderalismus

Mit der Entscheidung für eine bundesstaatliche Ordnung knüpften die Verfassungsgeber an alte deutsche Verfassungstraditionen an. Manche Länder der Bundesrepublik, wie Bayern, Mecklenburg, Sachsen, die Hansestädte Bremen und Hamburg, können auf eine Jahrhunderte lange Geschichte zurückblicken. Der erste Bundesstaat auf deutschem Boden, der Norddeutsche Bund, entstand bereits 1867. Auch das Bismarckreich und die Weimarer Republik waren Bundesstaaten.

1933 wurden die föderalistischen Strukturen zerschlagen, und der nationalsozialistische Führerstaat wurde an ihre Stelle gesetzt. Erst nach dem zweiten Weltkrieg wurden in Westdeutschland die Bundesländer wieder hergestellt bzw. großenteils neu gegründet, so auch Baden-Württemberg. Auch in der DDR wurden nach dem Krieg zunächst fünf neue Bundesländer geschaffen, die jedoch 1952 wieder aufgelöst wurden. Statt dessen wurde ein Einheitsstaat etabliert, der in 15 Bezirke gegliedert war und von der Ostberliner Zentrale regiert wurde. Erst im Zuge der Deutschen Einheit wurden die fünf Bundesländer der unmittelbaren Nachkriegszeit wieder hergestellt.

Die föderalistische Ordnung in Westdeutschland hatte anfangs wenig Rückhalt in der Bevölkerung. Im Laufe der Zeit hat sich das Meinungsbild allerdings verändert, die Zustimmung zum föderalistischen System ist heute fast einhellig.

Eine Grundidee des Föderalismus als Strukturprinzip politischer Systeme ist die vertikale Gewaltenteilung. Die Staatsgewalt soll auf verschiedenen staatlichen Ebenen ausgeübt werden und nicht zentral in den Händen einer Ebene verbleiben. Im Gegensatz zu Zentralstaaten sind Bundesstaaten in territoriale Einheiten gegliedert, die ein gewisses Maß an Autonomie und eigenen Zuständigkeiten besitzen. Die Staatsgewalt ist in Deutschland primär auf die beiden staatlichen Ebenen Bund und Bundesländer aufgeteilt, wobei das Grundgesetz die Kompetenz zur "Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben" grundsätzlich den Bundesländern zuweist (Art. 30 GG). Die 16 Bundesländer besitzen Staatscharakter und geben sich eigene Landesverfassungen.

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Kontrollfunktionen der Länder

In einem Bundesstaat besteht das Parlament aus zwei Kammern bzw. Häusern. Die Volksvertretung, in Deutschland der Bundestag, wird immer vom Volk direkt gewählt. Die zweite Kammer kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden. Der Bundesrat, die zweite Kammer im politischen System Deutschlands, besteht aus Regierungsvertretern der Länder.Diese Zusammensetzung verdeutlicht einmal mehr die große Bedeutung der Länder im politischen Prozess der BRD. Der Bundesrat soll als eines der fünf Verfassungsorgane des Bundes die Interessen der Länder in der Bundesrepublik wahrnehmen. Die Länder werden durch den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt und wirken so an der Willensbildung des Bundes mit. Bundesgesetze, die Länderinteressen berühren oder von ihnen finanziert oder ausgeführt werden sollen, sind von der Zustimmung des Bundesrates abhängig. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber Bundestag und Bundesregierung. So bedürfen zum Beispiel verfassungsändernde Gesetze einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Insgesamt sind ca. 60 % aller Bundesgesetze zustimmungspflichtig.Auch die Landesparlamente haben eine wichtige Kontrollfunktion inne, sowohl gegenüber den Landesregierungen als auch gegenüber der Verwaltung. Zum einen hat die Bedeutung der Landesregierungen in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Sowohl gegenüber dem Bund als auch gegenüber der Europäischen Union treffen die Landesregierungen, oftmals ohne maßgebliche Beteiligung der Landtage, wichtige Entscheidungen.Zum anderen ist die Verwaltung heute fast ausschließlich Sache der Länder. Die Kontrolle der Verwaltung ist deshalb eine zunehmend wichtige Aufgabe der Landesparlamente und wird von ihnen auch intensiv wahrgenommen.(Nach: BpB, Die deutsche Demokratie.

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Weiterführende Links:

Bundeszentrale für politische Bildung - Schriftenreihe Informationen zur politischen Bildung:

Parteiendemokratie 2007

Demokratie 284/04

BpB: Themenblätter aus der Reihe "Themenblätter im Unterricht":
Was heißt hier Demokratie?

Demokratie - was ist das?

Demokratie und Internet:
Beate Hoecker: Mehr Demokratie via Internet? (BpB)


wegweiser bürgergesellschaft.de
Elektronische Demokratie

Mehr Demokratie e.V.: Fachverband für direkte Demokratie

LpB-Spezial: Menschenrechte 

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Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl am 27.03.2011 mit Vergleichsangaben von 2006 Land Baden-Württemberg alle 70 Wahlkreise)
 

Parteien 2011 2006 Veränderung
Anzahl % Anzahl % Anzahl %-Punkte
CDU 1.942.404 39,0 1.748.766 44,2 +193.638 -5,2
SPD 1.151.859 23,1 996.207 25,2 +155.652 -2,1
GRÜNE 1.205.508 24,2 462.889 11,7 +742.619 +12,5
FDP 262.520 5,3 421.994 10,7 -159.474 -5,4
Volksabstimmung (2006: Deutschland) 2.489 0,0 767 0,0 +1.722
AUF 10.421 0,2 × × +10.421 +0,2
BIG 3.463 0,1 × × +3.463 +0,1
BüSo 307 0,0 × × +307 +0,0
DKP 104 0,0 × × +104 +0,0
DIE LINKE (2006: WASG) 139.606 2,8 121.753 3,1 +17.853 -0,3
REP 56.723 1,1 100.081 2,5 -43.358 -1,4
DIE VIOLETTEN 1.860 0,0 × × +1.860 +0,0
FAMILIE 1.280 0,0 × × +1.280 +0,0
NPD 48.209 1,0 29.219 0,7 +18.990 +0,3
ödp 42.469 0,9 21.761 0,5 +20.708 +0,4
PBC 4.647 0,1 26.759 0,7 -22.112 -0,6
Die PARTEI 384 0,0 742 0,0 -358
PIRATEN 103.392 2,1 × × +103.392 +2,1
RSB 109 0,0 144 0,0 -35
Einzelbewerber 2.360 0,0 5.892 0,1 -3.532 -0,1

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