Foto: Landtag von Baden-Württemberg

Die Abgeordneten des Landtags

In einer Gesellschaft, in der fast 11 Millionen Menschen zusammenleben, müssen Lösungen für die verschiedensten Fragen und Probleme gefunden werden. Dass alle Bürgerinnen und Bürger das Für und Wider miteinander diskutieren, ist nur schwer vorstellbar.

Die Idee der Repräsentation (= Vertretung) vereinfacht diesen Prozess. Die Bevölkerung bestimmt über Wahlen eine kleinere Anzahl von Abgeordneten (= Repräsentanten). Diese vertreten im Landtag die Meinungen der Bevölkerung und artikulieren diese, bringen sie also zum Ausdruck.

So steht es auch in der Landesverfassung: "Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes" (Art. 27, 1).

In den allermeisten Fällen sind Abgeordnete Mitglieder in einer Partei und schließen sich zu Landtagsfraktionen zusammen. Es gibt aber auch die Möglichkeit sich als Einzelkandidat in einem Wahlkreis zur Wahl zustellen. Die Parteien entscheidende intern auf einer Wahlkreiskonferenzen wen sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl aufstellen. Dabei achten sie vor allem auf berufliches Können, gesellschaftliches Engagement und Lebenserfahrung eines Bewerbers. Wer von den durch die Parteien nominierten Kandidaten dann tatsächlich den Sprung ins Landesparlament schafft, das bestimmen allein die Wählerinnen und Wähler am Tag der Landtagswahl. 

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Die Abgeordneten des 15. Landtages

Dem 15. Landtag (2011–2016) von Baden-Württemberg gehören 138 Abgeordnete an. Die Regierungsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen (36 Abgeordnete) und SPD (35 Abgeordnete stellen mit 71 Abgeordneten die parlamentarische Mehrheit. Auf Seiten der Opposition hat die CDU 60 und die FDP 7 Abgeordnete.

Die Abgeordneten haben ein freies Mandat. Als Vertreter des ganzen Volkes sind sie  nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art 27,3 LV). Mit der Annahme der Wahl erwerben sie Schutz-, Teilnahme und Mitwirkungsrechte, die alle in der Landesverfassung festgeschrieben sind. So hat z. B. jeder Abgeordnete das Recht, Anfragen an die Landesregierung zu stellen: mündlich in der Fragestunde oder schriftlich als „Kleine Anfrage“. Andere  Mitwirkungsrechte kann er nur gemeinsam mit anderen Abgeordneten ausüben. 

Mitwirkungsrechte der Abgeordneten

Die wichtigsten davon sind:

  • Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen selbstständigen Antrag (der keinen Gesetzentwurf enthält) in den Landtag einbringen. Die Stellungnahmen der Regierung werden in der Regel in Debatten des Landtags erörtert.
  • Acht Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag, der einen  Gesetzentwurf enthält, in den Landtag einbringen.
  • 15 Abgeordnete oder eine Fraktion können „Große Anfragen“ an die Landesregierung richten.
  • Einen Untersuchungsausschuss können zwei Fraktionen oder ein Viertel der Abgeordneten erzwingen.
  • Die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten kann Gesetze beschließen.
  • Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.
  • Zwei Drittel der Abgeordneten können die Verfassung ändern.
  • Ein Viertel der Mitglieder des Landtags kann den Antrag stellen, dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen, allerdings nur, wenn dem Landtag ein namentlich benannter Kandidat als Nachfolger zur Wahl vorgeschlagen wird.
  • Ein Viertel der Abgeordneten kann den Antrag auf Entlassung eines Ministers stellen.

Den umfassenden Rechten stehen natürlich auch Pflichten gegenüber, wie       z. B. die Pflicht, an den Arbeiten des Landtags teilzunehmen, die Ordnung zu wahren, die Verhaltensregeln zu beachten und die beruflichen Verhältnisse offenzulegen. Auch darf ein Abgeordneter seine Stellung nicht in „gewinnsüchtiger Absicht“ missbrauchen. Das könnte sonst zu einer Klage beim Staatsgerichtshof führen (Art. 42 LV).

Der Blick in den Terminkalender vieler Abgeordneter zeigt, dass die Arbeit im Landtag und in der Fraktion nur einen Teil der gesamten Abgeordnetenarbeit ausmacht. Mit der Präsenz im Wahlkreis, mit Beratung und Hilfestellung sind die Abgeordneten oftmals zeitlich noch stärker belastet. Sie stehen unter dem Erwartungsdruck der Bevölkerung und der Amtsträger in ihrem Wahlkreis. Die Fülle von Terminen verursacht einen Zeitdruck, der einen normalen Feierabend oder ein normales Wochenende kaum erlaubt. Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg sehen sich oft mit einer anstrengenden Dreifachexistenz
konfrontiert: der Arbeit im Parlament, im Wahlkreis und im Beruf. Die Zeit für Familie und Privates wird zum knappen Gut.

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