Abgeordnete des Landtags

In einer Gesellschaft, in der mehr als elf Millionen Menschen zusammenleben, müssen Lösungen für die verschiedensten Fragen und Probleme gefunden werden. Dass alle Bürgerinnen und Bürger das Für und Wider miteinander diskutieren, ist nur schwer vorstellbar. Die Idee der Repräsentation (= Vertretung) vereinfacht diesen Prozess.

Die Bevölkerung bestimmt über Wahlen eine kleinere Anzahl von Abgeordneten (= Repräsentanten). Diese vertreten im Landtag die Meinungen der Bevölkerung und artikulieren diese, bringen sie also zum Ausdruck. So steht es auch in der Landesverfassung: „Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes“ (Art. 27, 1).

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Einfach erklärt: Abgeordnete

Die Abgeordneten sind Vertreter und Vertreterinnen des ganzen Volkes.

Sie sind bei ihren Entscheidungen „nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Landesverfassung, Artikel 27).

Die Abgeordneten sind die Ansprechpartner für die Bürger und Bürgerinnen in den Wahlkreisen. Dort haben sie auch Wahlkreisbüros mit Sprechzeiten.

Die Tätigkeit eines/einer Abgeordneten ist eine berufliche Tätigkeit mit hoher Arbeitsbelastung.

Abgeordnete dürfen kein weiteres Amt, zum Beispiel Bürgermeister oder Landrat, ausüben.

Die Bezahlung eines Abgeordneten nennt man Diät. Derzeit sind das 8.383 Euro im Monat (Stand Juli 2023). Davon wird noch die Einkommenssteuer abgezogen.

Abgeordnete bekommen zusätzlich noch eine monatliche Pauschale (aktuell: 2.520 Euro). Davon können sie zum Beispiel ihr Wahlkreisbüro bezahlen.

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Wie wird man Abgeordnete bzw. Abgeordneter?

In den allermeisten Fällen sind Abgeordnete Mitglieder in einer Partei und schließen sich zu Landtagsfraktionen zusammen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich als Einzelkandidat:in in einem Wahlkreis zur Wahl zustellen. Die Parteien entscheiden intern auf einer Wahlkreiskonferenz, wen sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl aufstellen. Dabei achten sie vor allem auf berufliches Können, gesellschaftliches Engagement und Lebenserfahrung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers. Wer von den durch die Parteien nominierten Kandidierenden dann tatsächlich den Sprung ins Landesparlament schafft, das bestimmen allein die Wählerinnen und Wähler am Tag der Landtagswahl.

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Wer sind die Abgeordneten des 17. Landtags?

Dem 2021 gewählten 17. Landtag von Baden-Württemberg gehören 154 Abgeordnete an. Bei der Wahl am 14. März 2021 erreichten Bündnis 90 / Die Grünen 58, die CDU 42, die SPD 19, die FDP 18 und die AfD 17 Sitze.

Jüngste Abgeordnete ist Alena Trauschel von der FDP (*1999), ältester Abgeordneter Winfried Kretschmann von Bündnis 90/Die Grünen (*1948). Von den 154 Abgeordneten sind 45 Frauen (29,2 Prozent). Jede und jeder Abgeordnete repräsentiert etwa 77.600 Einwohner:innen von Baden-Württemberg.

Gewählte Abgeordnete nach Wahlkreisen

Abgeordnetenprofile des Landtags

 

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Wie alt sind die Abgeordneten im Durchschnitt?

Das Durchschnittsalter der Abgeordneten des 17. Landtags liegt bei 51,2 Jahren (Stand 1.11.2021) und hat sich damit gegenüber der letzten Legislaturperiode um fünf Jahre deutlich verjüngt (Grüne 52,5, CDU 50,0, SPD 49,1, FDP 48,4 und AfD 54,5 Jahre).

Das noch immer relativ hohe Durchschnittsalter verwundert nicht, wenn man die lange „Bewährungsphase“ auf kommunaler Ebene berücksichtigt, die typisch ist für eine Vielzahl der Abgeordneten. Es ist ein jahrelanges Sammeln von Ämtern und Erfahrungen in den Führungsgremien der unteren Parteiebenen oder in den kommunalen Parlamenten.

AlterGRÜNECDUSPDFDP/DVPAfDLandtag
insgesamt
20-25---1-1
26-3041-117
31-353612315
36-40445-114
41-454431-12
46-508914123
51-557335119
56-6014732127
61-658531522
66-7053-1211
71-751---23
SUMME5842191817154

Quelle: Landtag BW

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Wie viele Frauen und Männer sitzen im Parlament?

Unter den insgesamt 154 Abgeordneten des 17. Landtags befinden sich 45 Frauen, das sind 29,2 Prozent (16. Wahlperiode 24,5 Prozent). Das sind zwar sichtbar mehr Frauen als noch vor dreißig Jahren – da waren im Landtag nur zwei Frauen vertreten – doch im vergangenen Jahrzehnt stagnierte beziehungsweise sank der Anteil an Frauen.

Beim Blick auf die einzelnen Fraktionen ergibt sich ein differenzierteres Bild: Den höchsten Frauenanteil stellen die Grünen mit knapp 50 Prozent. Die CDU wartet mit 26 Prozent weiblichen Abgeordneten auf, bei der SPD sind derzeit 15,8 Prozent der Abgeordneten Frauen. Bei der FDP/ DVP beträgt der Anteil 11,1 Prozent, bei der AfD sind es 5,9 Prozent.

 Weibliche
Abgeordnete
Männliche
Abgeordnete
Frauenanteil
(in %)
GRÜNE283048,3
CDU113126,2
SPD31615,8
FDP/DVP21611,1
AfD1165,9
SUMME4510929,2

Quelle: Landtag BW

Baden-Württemberg weist unter allen Landesparlamenten in Deutschland einen eher geringen Frauenanteil auf. Derzeit liegt er in Baden-Württemberg bei 29,2 Prozent. Schlusslicht ist Bayern mit 27,3 Prozent, den ersten Platz belegt Hamburg mit 43,9 Prozent (Quelle: LpB-Dossier „Frauen in den Länderparlamenten“).

Wieso hält gerade Baden-Württemberg den „schwarzen Peter“ in der Hand? Für eine Erklärung lohnt ein Blick auf die Thesen, mit denen die Unterrepräsentanz von Frauen in politischen Gremien begründet wird. Mehrere Erklärungsversuche machen die Frauen für ihre mangelnde Repräsentanz verantwortlich.

  • Die Sozialisationsthese besagt, dass Frauen aufgrund einer traditionellen Rollenzuweisung ein geringeres Interesse an Politik hätten.
  • Die Abkömmlichkeitsthese stellt in den Raum, dass Frauen aufgrund der ihnen zugemuteten Doppelbelastung keine Zeit für politische Ämter hätten.
  • Und die Sozialstrukturthese argumentiert, dass Frauen seltener als Männer in beruflichen oder ehrenamtlichen Leitungsfunktionen zu finden seien, welche die Wahlchancen erhöhten.

All diese Thesen gehen also davon aus, dass nicht genügend qualifizierte Frauen zur Verfügung stünden und der Kandidatinnenpool zu klein sei. Überzeugend ist das nicht: Wieso schaffen es Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen mit einer sehr viel kleineren Mitgliederzahl als die sogenannten Volksparteien, selbst auf kommunaler Ebene genügend kompetente Kandidatinnen aufzustellen?

Da bleiben eigentlich nur noch die Parteien, die am Frauenanteil drehen könnten. Eine Schraube wäre die Quote: Die Quotenthese besagt, dass der Anteil von Frauen in Parlamenten vom Anteil derjenigen Parteien abhängt, die verbindliche Quoten eingeführt haben. Konkret heißt das, dass ein Wahlerfolg eher linker Parteien die absolute Zahl an Parlamentarierinnen erhöht. Er hat außerdem häufig zur Folge, dass sich auch konservativere Parteien um Frauen bemühen.

Dossier: Frauen in den Länderparlamenten

Sind Frauen in anderen Parlamenten besser repräsentiert?

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Welche Diäten und sonstigen Bezüge erhalten Abgeordnete?

Die Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg bekommen derzeit monatlich 8.383 Euro – bezeichnet als Entschädigung (Stand: Juli 2023). Diese wird bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Diese Summe muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen.

Für allgemeine Kosten wie Wahlkreisbüro, Porto, Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei parlamentarisch bedingten Reisen erhält die bzw. der Abgeordnete eine monatliche Pauschale in Höhe von 2.520 Euro. Reisekosten werden auf Nachweis erstattet. Das Land zahlt den Abgeordneten auch die tatsächlich entstandenen Kosten für Mitarbeitende oder für entsprechende mandatsbedingte Dienstleistungen. Als Alternative ist aber auch eine monatliche Pauschale von 400 Euro möglich. Zur Aufwandsentschädigung gehört ferner, dass den Abgeordneten Telefon, Fax und Internet im Landtag kostenlos zur Verfügung stehen. Im Übrigen können sie die Deutsche Bahn innerhalb Baden-Württembergs frei nutzen.

Für die Altersvorsorge, die eigenständig erfolgt, erhalten die Abgeordneten einen Vorsorgebeitrag in Höhe von monatlich 1.967 Euro. Voraussetzung ist der Nachweis einer entsprechenden privaten Altersvorsorge.

Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht den Abgeordneten ein Übergangsgeld zu. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, wie lange sie im Parlament waren.

Bemessung der Bezüge

Grundlage für die Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist das 2005 eingeführte und im Juni 2021 für die 17. Wahlperiode bestätigte sogenannte Indexierungsverfahren. Dieses ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst während eines einjährigen Zeitraums orientiert.

Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung orientiert.

Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Landtag die Anpassung der Diäten 2020 ausgesetzt – es gab eine Nullrunde. 2021 waren die Diäten gesunken. 2022 wurden sie wieder erhöht.

Quelle: Landtag BW: Die Abgeordneten-Diäten

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Welche Rechte haben Abgeordnete?

Freies Mandat zur Vertretung des ganzen Volkes

Die Abgeordneten haben ein freies Mandat. Als Vertreter:innen des ganzen Volkes sind sie nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 27,3 Landesverfassung).

Mitwirkungsrechte

Mit der Annahme der Wahl erwerben die Abgeordneten Schutz-, Teilnahme- und Mitwirkungsrechte, die alle in der Landesverfassung festgeschrieben sind. So hat zum Beispiel jede und jeder Abgeordnete das Recht, Anfragen an die Landesregierung zu stellen: mündlich in der Fragestunde oder schriftlich als „Kleine Anfrage“. Andere Mitwirkungsrechte kann sie bzw. er nur gemeinsam mit anderen Abgeordneten ausüben.

Die wichtigsten Mitwirkungsrechte sind:

  • Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen selbstständigen Antrag (der keinen Gesetzentwurf enthält) in den Landtag einbringen. Die Stellungnahmen der Regierung werden in der Regel in Debatten des Landtags erörtert.
  • Acht Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag, der einen  Gesetzentwurf enthält, in den Landtag einbringen.
  • 15 Abgeordnete oder eine Fraktion können „Große Anfragen“ an die Landesregierung richten.
  • Einen Untersuchungsausschuss können zwei Fraktionen oder ein Viertel der Abgeordneten erzwingen.
  • Die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten kann Gesetze beschließen.
  • Die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.
  • Zwei Drittel der Abgeordneten können die Verfassung ändern.
  • Ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder zwei Fraktionen können den Antrag stellen, dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen, allerdings nur, wenn dem Landtag ein namentlich benannter Kandidat als Nachfolger zur Wahl vorgeschlagen wird.
  • Ein Viertel der Abgeordneten oder zwei Fraktionen können den Antrag auf Entlassung eines Ministers stellen.

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Welche Pflichten haben Abgeordnete?

Den umfassenden Rechten stehen natürlich auch Pflichten gegenüber, wie z. B. die Pflicht, an den Arbeiten des Landtags teilzunehmen, die Ordnung zu wahren, die Verhaltensregeln zu beachten und die beruflichen Verhältnisse offenzulegen. Auch darf ein Abgeordneter seine Stellung nicht in „gewinnsüchtiger Absicht“ missbrauchen. Das könnte sonst zu einer Klage beim Verfassungsgerichtshof führen (Art. 42 LV).

Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Seit 2016 gilt für Landtagsabgeordnete die Unvereinbarkeitsregelung von Amt und Mandat. Die Parlamentsreform war 2008 beschlossen worden. Demnach dürfen unter anderem Beamte des Landes Baden-Württembergs, des Bundes oder eines anderen Bundeslandes sowie ein Richter nicht Mitglied des Landtags sein - solange sie sich nicht beurlauben lassen.

Wenn insbesondere Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister dem Parlament angehören wollen, dann müssen sie ihr Amt ruhen lassen. Hintergrund der Trennung von Wahlamt und Landtagsmandat ist die Gewaltenteilung in Legislative und Exekutive. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht diejenigen, die Gesetze machen, diese auch umsetzen. Sonst wäre ein Landrat an der Gesetzgebung beteiligt, die er selbst umsetzen muss.

Wahlkreisarbeit

Der Blick in den Terminkalender der Parlamentarier:innen zeigt, dass die Arbeit im Landtag und in der Fraktion nur einen Teil der gesamten Abgeordnetenarbeit ausmacht. Mit der Präsenz im Wahlkreis, mit Beratung und Hilfestellung sind die Abgeordneten oftmals zeitlich noch stärker belastet. Sie stehen unter dem Erwartungsdruck der Bevölkerung und der Amtsträger in ihrem Wahlkreis. Die Fülle von Terminen verursacht einen Zeitdruck, der einen normalen Feierabend oder ein normales Wochenende kaum erlaubt. Die Zeit für Familie und Privates wird zum knappen Gut.

 

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Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Juli 2022.

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